Bonn – In diesem Mammutverfahren erwarteten die Bonner Richter nicht nur 35 Bände Hauptakten mit gut 10.000 Seiten, sondern auch Terabytes an Daten und Telefonüberwachungen sowie Unmengen an WhatsApp-Chats. Alles muss gesichtet und zugeordnet werden. Die 10. Große Strafkammer hat nach knapp vier Monaten und 16 Verhandlungstagen nun eine Art prozesstechnisches Wunder vollbracht und jetzt die ersten vier Mitglieder einer zwölfköpfigen Darknet-Drogenbande aus dem Raum Bonn verurteilt.
Sechs Jahre und acht Monate muss ein 24-jähriger Bonner, der zum Kopf der Bande gehört, wegen millionenschweren Rauschgifthandels ins Gefängnis. Er hat noch Glück, wurde haftverschont, darf Weihnachten nach Hause und die Strafe im offenen Vollzug absitzen.
Die drei Mitangeklagten, die als „Lagerverwalter“ oder „Paketzusteller“ unterwegs gewesen waren, wurden wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu Bewährungsstrafen zwischen zehn Monaten und zwei Jahren verurteilt; mit bis zu 200 Sozialstunden als Auflage. Gegen acht Angeklagte laufen derzeit noch zwei weitere Prozesse.
Damit, so Kammervorsitzender Marc Eumann, sei das erste „der drei Kampfschiffe“ – wie er die drei Darknet-Verfahren bezeichnete – „erfolgreich eingelaufen. Ein zweites ist derzeit auf hoher See und ein drittes noch nicht ausgelaufen.“
Kunden bezahlten mit Bitcoin
Der gesamten Drogenbande wird nach Recherchen der Kölner Schwerpunktstaatsanwalt für Cyberkriminalität vorgeworfen, innerhalb von sieben Monaten im Darknet in 11.000 Fällen mit 85 Kilo Cannabis oder auch Ecstasy im Gesamtwert von 1,3 Millionen Euro verkauft zu haben. Die Beweislage für die Ermittler war komfortabel: Denn die gesamte Software der Darknet-Bande hatten sie in der Hand; ein Bandenmitglied hatte sie ihnen kurz nach seiner Festnahme im Oktober 2018 zur Verfügung gestellt.
So konnte die professionelle Organisationsstruktur im verborgenen Teil des Internets präzise nachvollzogen werden. Die Kunden, die mit Bitcoin verschlüsselt bezahlten, bekamen ihren Stoff zuverlässig. So wurde das Portal zum Star der Szene, die Kunden schwärmten online: „Geschmacklich erste Sahne, kann man nicht meckern.“ Oder: „Hier werdet ihr niemals abgefuckt. Die Jungens wissen, was Business heißt.“
„Hätten sich besser eine Briefwaage zulegen sollen“
Die „Jungs“ scheiterten an der „Schnittstelle“ zur analogen Welt: Denn die Bestellungen, die in zwei großen Lagerräumen im Bonner Raum abgepackt wurden, mussten ja noch auf dem Postweg zum Kunden.
Meist wurden sie, adressiert und frankiert, in viele Briefkästen in der Region geworfen. Ein unterfrankiertes Paket ließ den riesigen Apparat am Ende auffliegen: Die Post schickte die Sendung zurück an den Absender, ein wahllos ausgesuchtes Unternehmen. Dort wunderte man sich nicht schlecht und brachte die heiße Ware zur Polizei. Vielleicht, so Eumann in der Urteilsbegründung nicht ohne Süffisanz, „hätten Sie sich außer den Drogenwaagen auch eine Briefwaage zulegen sollen.“ (ucs)
