PolizeikontrolleRadfahrer in Bonn war zu betrunken, um Alkoholtest ordnungsgemäß durchzuführen

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Bei einer männlichen Person wird bei einer Polizeikontrolle ein Alkoholtest durchgeführt. (Symbolbild)

Bei einer männlichen Person wird bei einer Polizeikontrolle ein Alkoholtest durchgeführt. (Symbolbild)

Der Mann war in Schlangenlinien und ohne Licht auf dem Fahrrad in Duisdorf unterwegs. Einen Alkoholtest konnte die Polizei nicht durchführen.

Ein 45-jähriger Radfahrer war am Dienstagmorgen in Duisdorf nicht in der Lage, einen von der Polizei angeordneten Atemalkoholtest durchzuführen, weil er zu betrunken war. Gegen 0.19 Uhr war der Mann der Polizei aufgefallen, weil er in Schlangenlinien und ohne Licht aus Richtung des Schmittgasser Kirchwegs in Richtung Bahnhofstraße auf dem Fahrrad unterwegs war. 

Alkoholtest nicht möglich: Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet

Als die Polizisten den Mann auf dem Fahrrad anhielten, fiel seine lallende Aussprache und der schwankende Gang auf, wie die Bonner Polizei mitteilte. Den ersten Alkoholtest verweigerte der 45-Jährige zunächst. Kurz darauf willigte er ein, jedoch ohne Erfolg. Laut der Pressemitteilung der Bonner Polizei war der Mann zu betrunken, um den Test ordnungsgemäß durchzuführen. 

Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an, die ein Arzt in einem Krankenhaus entnahm. Den Mann erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

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