Bonn – Es ist, als hätten sich Himmel und Hölle gegen diese Frau verschworen: Seit 49 Jahren leidet Helga F. (Name geändert) an Multipler Sklerose. Fast 80 Prozent ihres Körpers sind gelähmt, auch das Sprechen ist verloren gegangen, nur noch über die Augen kann sie kommunizieren. Sie ist ein Pflegefall, der rund um die Uhr betreut werden muss. Im März 2013 musste die 69-Jährige wegen einer Lungenentzündung in eine neurologische Klinik gebracht und künstlich ernährt werden. Als im April 2013 die Magensonde, durch die Nase eingeführt, gewechselt werden musste, passierte das nächste Malheur. Der Schlauch landete nicht im Magen, sondern in der Lunge und richtete bösen Schaden an.
Ein gravierender Behandlungsfehler, meint der 70-jährige Ehemann von Helga F., der die Klinik, wie auch die behandelnde Ärzte auf 50 000 Euro Schmerzensgeld vor dem Bonner Landgericht verklagt hat. Denn erst zwei Tage nach der Anlegung der Magensonde, durch die Medikamente und Nahrung verabreicht wurden, wurde der Fehler entdeckt. Eine Röntgenaufnahme bestätigte: Die Sonde endete im Lungenspalt. Die Lage entwickelte sich dramatisch: Helga F., deren Atmung hierdurch noch weiter geschwächt worden war, musste notoperiert werden: Verletztes Lungengewebe wurde entfernt. Drei Monate lag sie hier auf der Intensivstation.
Ein Verstoß gegen die Ärztekunst? Oder einfach nur Schicksal?, wie es der verklagte Klinikchef gestern im Prozess formulierte. „Das ganz normale Risiko eines Patienten!“ Aber so einfach schien es dann zunächst doch nicht: „Es gibt irritierende Momente“, so der Vorsitzende der 9. Zivilkammer, Eugen Schwill. Unter anderem die Frage, ob man bei solch einer Risikopatientin denselben Standard anwendet wie bei einem normalen Patienten. Denn dass dem Personal kein Vorwurf gemacht werden könne, das hatte gestern ein Gutachter, Anästhesist an der Kölner Uniklinik, bestätigt: Eine Magensonde werde in der Regel „blind“, ohne radiologische Hilfe, geschoben. Nur durch Abhören der Magengegend werde überprüft, ob der Schlauch richtig liegt. Das „Blubbern“ hatten die beiden Krankenschwestern gehört und waren sich sicher, dass alles richtig lag. Aber tragisch: Das „Blubbern“ kam vom Lungenwasser, das sich bei Helga F. zwischen Lunge und Brustkorbwand festgesetzt hatte und sich genauso anhörte, wie die zu erwartenden Geräusche im Magen.
„Retrospektiv“, so der Gutachter, wäre es richtig gewesen, die Platzierung der Sonde zu überprüfen. Aber das, was Helga F. widerfahren sei, sei sehr ungewöhnlich, meinte der Mediziner, „mithin eine Rarität.“ Was gemacht worden sei, sei der Standard. Auch dass kein Arzt, sondern Pflegepersonal, den Wechsel bei einem schwer kranken Patientin vorgenommen haben, dass der Vorgang nicht dokumentiert worden sei, geschweige denn, dass der Ehemann als Betreuer davon informiert wurde – alles sei Standard. Da kein vorwerfbarer Behandlungsfehler vorzuliegen scheine, so Schwill, habe die Klage wenig Aussicht auf Erfolg. Ein Vergleichsvorschlag über 10 000 Euro freiwillig und aus Kulanz wurde vom Klinikchef rigoros abgelehnt. Die Kammer will im November ein Urteil sprechen. (Aktenzeichen: LG Bonn 9O 317/13)
