Bauleitplanverfahren in KönigswinterFußballgolfplatz hat zweitrangige Priorität

Lesezeit 4 Minuten
Um Hindernisse herum und durch sie hindurch wird beim Fußballgolf gespielt. Zurzeit allerdings ist die Anlage in Vinxel geschlossen – wie lange noch, bleibt offen.

Um Hindernisse herum und durch sie hindurch wird beim Fußballgolf gespielt. Zurzeit allerdings ist die Anlage in Vinxel geschlossen – wie lange noch, bleibt offen.

Königswinter-Vinxel – Wenn es schlecht läuft, wird der Fußballgolfplatz in Königswinter-Vinxel noch eine ganze Weile geschlossen bleiben. Zwar hat die Betreiberin des Platzes, Hella Töllner, jetzt bei der Stadt einen Bürgerantrag gestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Fußballgolfanlage zu schaffen. Die Verwaltung betont allerdings, dass sie „aufgrund der gegebenen personellen Ressourcen sowie anderer im öffentlichen Interesse stehender Projekte dieses Bauleitplanverfahren allenfalls mit zweitrangiger Priorität bearbeiten kann“. So steht es in den Unterlagen für den Planungsausschuss, der nächste Woche den Fußballgolfplatz auf der Tagesordnung hat. Das heißt: Die Sache kann dauern.

Klage in der Hauptsache zunächst erledigt

Petition

Eine Online-Petition pro Fußballgolfplatz haben bislang 1720 Unterstützer unterzeichnet, davon 765 aus Königswinter. Die Betreiberin der Anlage, Hella Töllner, hofft, dass die – nicht von ihr initiierte – Petition demnächst Königswinters Bürgermeister Peter Wirtz übergeben werden kann.

Die Unterzeichner plädieren dafür, kurzfristig eine Möglichkeit zu finden, um wieder zu eröffnen. „Die Fußballgolfanlage bereichert unsere Region um eine tolle Freizeitaktivität! Gerade im näheren Einzugsgebiet wohnen viele junge Familien mit Kindern, umliegende Sportvereine nutzen die Anlage für Vereinsausflüge, aber auch von weiter entfernt kommen viele Familien und Gruppen, um gemeinsam Zeit zu verbringen und im Freien Spaß zu haben. Es gibt wenig Angebote, bei denen tatsächlich fast jeder – von jung bis alt, sportlich oder nicht – gemeinsam aktiv werden kann“, heißt in der Petition. (csc)

www.open-petition.de

Wie die Rundschau berichtete, ist die im April 2013 eröffnete Anlage am Heiderhof in Vinxel in dieser Saison bislang komplett geschlossen geblieben. Grund war zunächst die Klage eines Anwohners gegen die Stadt Königswinter wegen der Lärmbelästigung durch die Fußballgolfanlage. Doch diese Klage hat sich in der Hauptsache erstmal erledigt, weil die Stadt Königswinter Töllner per Ordnungsverfügung die Nutzung des Fußballgolfplatzes untersagt hat, wie eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts auf Anfrage erläuterte.

Nachdem sich die Stadtverwaltung bisher mit Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren mit Äußerungen zurückhielt, sagte Königswinters Technischer Dezernent Theo Krämer gestern gegenüber der Rundschau: Die Stadt habe die Anlage bisher lediglich geduldet und die Betreiberin in der Vergangenheit mehrfach aufgefordert, einen Bürgerantrag zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorzulegen. Als das nicht geschehen und die Klage gegen die Stadt eingereicht worden sei, habe es auch vom Rhein-Sieg-Kreis als Obere Bauaufsicht den Hinweis gegeben, die Anlage endlich zu legalisieren.

Antrag der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Töllner hat bei der Stadt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt, und zwar für eine insgesamt 9,5 Hektar große Fläche neben Gut Heiderhof. Bislang ist der Fußballgolfplatz rund sechs Hektar groß. Töllner will „bei etwaigen Erweiterungsabsichten“ über eine „entsprechende Optionsfläche“ verfügen, wie es im Antrag heißt. Sie will die Kosten für das Verfahren übernehmen und auch ein Lärmgutachten in Aufrag geben.

Laut Stadtverwaltung ist für die Freizeitanlage mit den erforderlichen Stellplätzen ein Vorhaben- und Erschließungsplan sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Erfahrungsgemäß dauern diese Verfahren mindestens Monate. Damit verbunden ist auch eine Beteiligung der Behörden und der Bürger. Theoretisch könnte der Anlieger, der die Klage zunächst zurückgezogen hat, erneut vor Gericht ziehen, wenn der Platz genehmigt werden sollte.

Unzufrieden mit Vorgehen der Stadt

Auch in der Vorlage für den Ausschuss geht die Verwaltung darauf ein, wieso der Fußballgolfplatz 2013 auch ohne Bebauungsplan starten konnte: „Die Fußballgolfanlage sollte zum damaligen Zeitpunkt (September 2012; d. Red) ledigliche aus einem Parcours mit unterschiedlichen Grashöhen und mit mobilen Hindernissen aus natürlichen Stoffen hergestellt werden; bauliche Maßnahmen sollten nicht umgesetzt werden.“ Für die „tatsächlich umgesetzte und bis vor kurzem betriebene Fußballgolfanlage mit verschiedenen baulichen Anlagen (...)“ sei ein vorhabenbezogener Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans nötig. Die Rede ist von „fest installierten baulichen Anlagen und Außengastronomie“.

Hella Töllner hält sich mit Äußerungen zurück, ist aber mit dem Vorgehen der Stadt offenbar nicht wirklich glücklich. Zumal sie nun relativ kurzfristig auch noch für das Maislabyrinth, das einige Jahren vor Gut Heiderhof angelegt worden war, einen Bauantrag stellen solle, wie sie sagt. Das bestätigt auch Theo Krämer. Das Maislabyrinth sei zwar anders zu bewerten als der Fußgallgolfplatz, weil der Irrgarten ja auch eine landwirtschaftliche Nutzung sei und der Mais am Ende geerntet werde, aber auch das Labyrinth sei bisher nur geduldet worden und müsse in der ganzen Gemengelage nun mit bewertet werden. „Wir haben den 100-prozentigen Schaden“, betont Hella Töllner mit Blick auf Einnahmeausfälle. Sie hoffe jetzt auf den Einfluss der Politik, damit der Fußballgolfplatz in der Priorität nach oben gestuft wird. Vielleicht könne sie ihn dann Anfang nächsten Jahres wieder eröffnen.

Planungsausschuss, Mittwoch, 8. Juni, 17 Uhr, Rathaus Oberpleis.

Rundschau abonnieren