Der Ausschuss für Stadtentwicklung in Königswinter soll entscheiden, ob es eine Ausnahmegenehmigung für Werbeanlagen am ehemaligen Sealife-Gebäude gibt.
GestaltungssatzungMacher der Dino-Welt in Königswinter brauchen Genehmigung für Werbung

Eine Ausnahmegenehmigung brauchen die „Dinowelt-Macher“ für ihre geplante Werbung an der Fassade (Visualisierung als Entwurf, Abstimmung noch ausstehend).
Copyright: Edutain AG
Die in der Vergangenheit wegen ihrer strengen Vorschriften von vielen Bürgern und Eigentümern in der Altstadt kritisierte Gestaltungssatzung wird erneut zum Thema. Diesmal geht es um Art und Ausmaß der Werbung auf der Fassade der Erlebniswelt „DinoXperience“, die an Ostern im ehemaligen Sealife an der Rheinpromenade ihr Tore öffnen will.
Sie widerspricht in Teilen der städtischen Gestaltungssatzung. Ausnahmen sind aber möglich. Normalerweise wäre eine Entscheidung darüber ein laufendes Geschäft der Verwaltung. Angesichts der Bedeutung der Immobilie, ihrer prominenten Lage und ihrer touristischen Nutzung soll jedoch die Politik entscheiden. Konkret der Ausschuss für Stadtentwicklung.
Satzung dient dem Schutz der historischen Altstadt von Königswinter
Ziel der zuletzt 2025 geänderten Gestaltungssatzung Königswinter-Altstadt sei „der Schutz der historischen Altstadt sowie der angrenzenden, durch historische, qualitätsvolle Bebauung aus der Zeit der Jahrhundertwende und den 1920er- und 1930er Jahren geprägten Gebiete“, heißt es in der Präambel.
Das „kommunale Gesetz“ macht deshalb unter anderem Auflagen beispielsweise zu den Außenwänden von Gebäuden („Unzulässig sind grelle Farben, glänzende Oberflächen, Signalfarben, Mauerwerks- und Fachwerkimitationen“), zu Fenstern und Türen („Die Fenster an einer Fassade müssen in Bezug auf Material und Farbe einheitlich sein“) oder eben zu Werbeanlagen.
Große Dinosaurierdarstellungen sind der Blickfang am Gebäude
Die Edutain AG, die das Projekt mit der Dino-Welt im einstigen Großaquarium verwirklicht, will laut Angaben der Stadt unter anderem ein 3D-Leuchtschild im Bereich der Eingangs- und Ausgangstüren, teilweise lichtdurchlässige Fensterfolien sowie ein Alu-Verbundschild auf der zur Rheinallee ausgerichteten Gebäudeseite anbringen.
Blickfänge sind natürlich große Dinosaurierdarstellungen. Deren Ausmaße widersprechen jedoch der Gestaltungssatzung „insbesondere hinsichtlich der vorgeschriebenen Höchstmaße und dem Ausschluss von Werbeanlagen in Fenstern“, räumt die Stadtverwaltung in der Vorlage für den Ausschuss ein.
Unter anderem heißt es in Paragraf 11: „Anstelle von Werbeanlagen auf der Fassade sind alternativ Werbebeschriftungen auf Schaufenstern in der Art eines filigranen, waagerechten Schriftzuges und bis zu zwei Logos jeweils bis zu einer Höhe von 20 cm bis zu 2/3 der Schaufensterbreite zulässig.“
Die jetzt vorliegenden, von der Satzung abweichenden Entwürfe sind schon ein Ergebnis von Gesprächen zwischen der Stadt und dem Dinowelt-Betreiber, teilt die Verwaltung im Ausschuss mit und schlägt ihm vor, einer Ausnahmegenehmigung zuzustimmen. Die aktuellen Pläne schaffen aus Sicht der Verwaltung „einen angemessenen Ausgleich zwischen den Anforderungen des Stadtbildes und der Gestaltungssatzung einerseits sowie den Interessen des Vorhabenträgers hinsichtlich Außenwirkung und markantem Erscheinungsbild andererseits“.
Sie gibt unter anderem zu Bedenken, dass eine satzungskonforme Werbung von der Drachenfelsstraße oder Rheinpromenade aus kaum wahrgenommen werden könnte. Außerdem sei die „DinoExperience“ eine touristische Attraktion mit potenziell überregionalem Einzugsbereich.
„Die neue Erlebniswelt entführt ihr Publikum über 66 Millionen Jahre in die Vergangenheit – direkt in das Zeitalter der Dinosaurier“, hieß es Ende 2025 in einer Ankündigung des Veranstalters. Das Konzept verknüpfe „immersive Inszenierung, fesselndes Storytelling und fundierte Wissenschaft zu einem modernen Edutainment-Erlebnis, das Bildung zum Abenteuer macht und Gänsehaut-Momente garantiert“. Geboten werde eine interaktive Expedition auf rund 2000 Quadratmetern Fläche.
Ausschuss für Stadtentwicklung, Donnerstag, 5. Februar, 17 Uhr, Rathaus Oberpleis.
