Abo

Zweieinhalb JahreBonner Richter schicken Erpresser in Haft

2 min
Ein Gerichtsgebäude mit antikisierenden Säulen am Eingang.

Die 3. Große Strafkammer am Landgericht Bonn verhandelte den komplizierten Fall.

Angeklagter ließ wohl Chancen, eine mildere Strafe zu bekommen, ungenutzt verstreichen.

Man habe ihm zahlreiche Türen aufgehalten – der Angeklagte sei aber durch keine hindurchgegangen. Mit diesem plastischen Bild begründete die Vorsitzende Richterin der 3. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht, Claudia Gelber, die Kammerentscheidung, den 30 Jahre alten Hauptangeklagten für zweieinhalb Jahre hinter Gitter zu schicken. Das Gericht befand den Angeklagten der Anstiftung zum Betrug und zur Erpressung für schuldig.

„Rechtlich gesehen war es ein schwer zu durchdringender Fall.“ Mit dieser Vorbemerkung startete Gelber in die Urteilsbegründung, und schnell wurde klar, dass der 30-Jährige einige Chancen auf eine mildere Strafe in dem Verfahren verschenkt hat. Angeklagt waren in dem Verfahren ursprünglich drei Personen, neben dem 30-Jährigen noch ein 27-Jähriger und eine 42 Jahre alte Frau.

Was in Königswinter geschah, blieb undurchsichtig

Das Trio sollte am 2. Dezember 2022 einen Versicherungsagenten in eine Falle gelockt und in der Königswinterer Wohnung der Frau mit dem Tode bedroht und erpresst haben. Da sich das dortige Geschehen aber insbesondere wegen der widersprüchlichen Angaben des mutmaßlichen Opfers nicht ausreichend rekonstruieren ließ, stellte das Gericht die Verfahren gegen die beiden Mitangeklagten schließlich mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein.

Der Freiheitsberaubung gingen aber nach Überzeugung des Gerichts weitere Straftaten voraus, die dem nun Verurteilten zuzurechnen seien. Er soll den Versicherungsvertreter erpresst haben, fingierte Schadensfälle zu seinen Gunsten abzurechnen. Insgesamt geht es um mehr als 76.000 Euro, die das Gericht auch als Einziehungssumme von dem Verurteilten zurückfordert. Ausgangspunkt für die Erpressungsserie soll ein Flutschaden an dem Mercedes das heute 30-Jährigen gewesen sein.

Weil er den Versicherungsbeitrag nicht pünktlich gezahlt hatte, wäre der Schaden nicht gedeckt gewesen. Hier soll das spätere Opfer aus Mitleid eine Barzahlungsquittung zurückdatiert und eingereicht haben, um dem Kunden die Schadensabwicklung dennoch zu ermöglichen. Dieses Entgegenkommen soll der Angeklagte dann als Hebel für die Erpressungsserie verwendet haben.

Das vorgebliche Opfer hatte sich aber bei seiner Zeugenaussage vor Gericht in zahlreiche Widersprüche verwickelt. Insbesondere, weil große Teile seiner Aussage sich nicht mit den Erinnerungen seines damaligen Chefs decken, mochte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft dem Zeugen nicht mehr glauben.

Man habe es selten erlebt, dass einem Angeklagten von der Staatsanwaltschaft und dem Gericht solch goldene Brücken gebaut worden seien wie im vorliegenden Fall, wunderte sich schließlich selbst der Anwalt des Versicherungsagenten, der in das Verfahren als Nebenkläger involviert war. Der Angeklagte hatte aber im Verfahren – auch gegen den deutlichen Rat seines Anwalts Mutlu Günal – zu allen Vorwürfen beharrlich geschwiegen.