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NaturschutzRechtsstreit um den Burghof im Siebengebirge

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Der Burghof nahe Schloss Drachenburg im Siebengebirge.

Das Verwaltungsgericht lässt den Weiterbau des Projekts vorerst zu, der BUND hat dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.

Seit 2022 kämpft der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das Projekt des Rhöndorfer Immobilienunternehmers und Weingutbesitzers Bernd G. Siebdrat, der das seit Jahrzehnten leerstehende Gebäude auf halber Höhe zum Drachenfels wiederbeleben will. Geplant sind Gastronomie mit Außenbereich, sieben Ferienwohnungen sowie Ausstellungs- und Seminarräume. Der Umweltverband hält das Vorhaben für unvereinbar mit der Naturschutzgebietsverordnung für das Siebengebirge und dem europäischen Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiet (FFH). Deshalb klagt er auf zwei Wegen: gegen den Ausnahmebescheid des Rhein-Sieg-Kreises als Untere Naturschutzbehörde und gegen die Baugenehmigung der Stadt Königswinter.

Im Juli hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das Vorhaben nach Nachbesserungen nicht mehr gegen Umweltschutzrecht verstoße. Der BUND legte daraufhin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster ein. Ende September folgte der nächste Beschluss: Am 28. September hob die 8. Kammer des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren gegen die Baugenehmigung (Az. 8 L 1276/25) die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND auf. In dem von der Burghof GmbH angestrengten Wiederaufnahmeverfahren räumte das Gericht bei der Interessenabwägung den Interessen der Beigeladenen den Vorrang vor den Naturschutzbelangen ein.

Weiterbau auf eigenes Risiko

Die Burghof GmbH dürfte damit vorerst auf eigenes Risiko weiterbauen. Der BUND hat am 30. September Beschwerde beim OVG Münster eingelegt. Sollte der Umweltverband dort obsiegen, verlöre die Baugenehmigung unmittelbar ihre Vollzugskraft.

Achim Baumgartner

Der BUND sieht die Sache trotz des Beschlusses nicht verloren. In einer Pressemitteilung spricht der Verband von einem absehbaren Klageerfolg. Die Nachkartierung zentraler Arten wie Feuersalamander und Hirschkäfer habe umfangreiche Funde erbracht, die die Bedenken gegen das Hotel- und Ferienwohnprojekt eher unterstrichen als ausgeräumt hätten. Zudem genügten die FFH-Gutachten nach Ansicht des BUND den Mindestanforderungen nicht, die der Europäische Gerichtshof im Juli 2026 an eine FFH-Prüfung gestellt hat. Den Weiterbau bezeichnet der Verband als "Pyrrhussieg" für die Burghof GmbH, weil jeder weitere Bauschritt das Risiko eines hohen wirtschaftlichen Verlustes erhöhe.

Belastungsgrenze laut BUND erreicht

Nach Achim Baumgartner, Kreisgruppensprecher des BUND Rhein-Sieg-Kreis, ist die Belastungsgrenze des Siebengebirges für Erholung, Tourismus, Übernachten, Wohnen und Verkehr bereits erreicht. „Der Burghof ist zwar ein nettes Objekt, aber es ist nun mal ein Fauna-Flora-Habitat-Gebiet und kein Museumsdorf.“ Ein Hotel und Wohnungen mitten im Schutzgebiet seien „einfach die falsche Idee. Das kann nicht funktionieren.“ Gerade die Naherholung, die von allen Nutzungen am wenigsten anders umzusetzen sei, müsse Vorrang haben, betont Baumgartner. Private Wohn- und Hotelnutzungen dagegen ließen sich außerhalb des Schutzgebiets verwirklichen. Wann die Gerichte endgültig entscheiden, ist offen.

Für eine Stellungnahme war Bernd G. Siebdrat bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen. Gegenüber dem General-Anzeiger äußerte er, er sähe in dem Beschluss einen weiteren wichtigen Schritt auf dem langen Weg zur Realisierung des Projekts: „Wir werden jetzt die Planungsgespräche fortführen". Da die Baustelle seit zweieinhalb Jahren ruht, wären allerdings mehrere Monate nötig, bevor das Projekt wieder aufgenommen werden könnte. Vom OVG Münster erwartet er eine schnelle Entscheidung. „Das wird jetzt nicht mehr ein Jahr dauern.“ (tis)