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Pläne vorgestelltWindräder sollen zwischen Rheinbach und Meckenheim enstehen

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Zwischen Odendorf und Essig drehen sich bereits Windräder. Auch hier hatte es zuvor eine juristische Auseinandersetzung gegeben.

Rheinbach/Meckenheim – Drei Windräder sollen in der interkommunalen Konzentrationszone „Bremeltal“ zwischen Meckenheim und Rheinbach entstehen. Das plant zumindest ein Investor aus Mülheim an der Ruhr.

Fachbereichsleiterin Margit Thünker-Jansen stellte die Pläne der Firma Wind Words Development GmbH in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung in Rheinbach vor. Heute Abend beschäftigt sich auch der Meckenheimer Stadtentwicklungsausschuss mit dem Vorhaben. Ursprünglich waren hier einmal vier Anlagen vorgesehen.

Die Städte haben Zeit bis zum 2. Februar

Bis zum 2. Februar müssen beide Städte Stellungnahmen zu den Plänen abgeben, das fordert die Kreisverwaltung als zuständige Genehmigungsbehörde. Die aktuelle Situation schilderte Thünker-Jansen für Rheinbach so:

Die Investoren beabsichtigen, in der interkommunalen Konzentrationszone drei Windenergieanlagen des Typs Nordex N131 mit einer Nabenhöhe von jeweils 84 Metern und einem Rotordurchmesser von 131 Metern zu errichten. Somit würde die Gesamthöhe jeder der drei Anlagen 149,5 Meter bis zur Rotorspitze betragen. Erlaubt sind an dieser Stelle bis zu 150 Meter.

Die Anlagen könnten 21 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugen

Die drei Anlagen sollen eine Nennleistung von jeweils 3,6 Megawatt haben, insgesamt also 10,8 Megawatt – damit könnten bis zu 21 Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr erzeugt werden, die 6000 Haushalte versorgen könnten.

Positiver Nebeneffekt für die Umwelt wäre die Einsparung von 14 000 Tonnen CO2 pro Jahr, rechnete Thünker-Jansen vor. Positiver Nebeneffekt für die Betreiber: Weil es sich um weniger als zehn Anlagen handelt, sei keine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.

Aber es gibt ein Problem, das es zu lösen gilt

Doch es gibt ein Problem, das zumindest das nordwestliche Windrad zu Fall bringen könnte. Dieses liegt als einziges auf Rheinbacher Gebiet – die beiden anderen sind auf Meckenheimer Gelände geplant. Laut der vorgelegten Pläne würden die Rotorblätter um vier Meter über das festgelegte Sondergebiet hinausragen, doch laut Vorschrift müssen sämtliche Teile der Anlage in der Zone liegen.

Allein diese Überschreitung führe nach Ansicht der Fachbereichsleiterin dazu, dass diese Anlage nicht genehmigungsfähig sei. „Damit können wir eigentlich die Akte zumachen“, erklärte Thünker-Jansen. Doch man werde das Vorhaben trotzdem weiter prüfen. Schließlich habe der Betreiber die Möglichkeit, die ganze Anlage um vier Meter nach Süden zu verschieben – was jedoch völlig neue Berechnungen erfordere.

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Zumindest am bislang beantragten Standort seien die Lärmwerte ausweislich der Lärmschutzuntersuchungen „im grünen Bereich“, berichtete Thünker-Jansen. Das Schallgutachten habe lediglich einen Spitzenwert von 25 bis 35 Dezibel in der Nacht errechnet, weitaus weniger als die im Bebauungsplan aufgeführten für die Nacht geltenden Lärmgrenzwerte von 48 Dezibel. (jst/jr)