Bonn – Der Fall bleibt bis zum Schluss unheimlich: Zwei heimtückische Angriffe auf wildfremde Menschen in Beuel soll ein 22-Jähriger begangen haben – „und keiner weiß, warum es passiert ist.“ Auch im Prozess vor dem Bonner Schwurgericht wurde bislang kein Motiv erkennbar. „Es ist sehr schockierend“, so die Staatsanwältin Claudia Heitmann in ihrem Schlussplädoyer, „und macht dem Bürger große Angst: Denn es hätte jeden treffen können!“
Bonner Gericht geht von Zufallsopfern aus
Die beiden Männer – ein 30-jähriger Gast eines Burgerladens und ein 27-jähriger Flaneur am Rheinufer – waren Zufallsopfer. Und dass sie noch leben, ist reines Glück. Denn beiden Opfern sollten nach Ansicht der Anklägerin die Kehlen aufgeschlitzt und sie getötet werden.
Neun Jahre Haft wegen zweifach versuchten Mordes hat Claudia Heitmann am Ende gefordert. Bei den Vorfällen am 3. und 12. August 2019 soll der 22-Jährige zur Überraschung aller Prozessbeteiligter voll schuldfähig gewesen sein; für eine schwere psychiatrische Erkrankung, so der Gutachter, gebe es keine Anhaltspunkte. Zwischen den beiden fast tödlichen Vorfällen im August sind zwei Begegnungen mit Zeugen dokumentiert, die an dem Angeklagten „nichts Auffälliges“ feststellen konnten.
Sowohl der Bewährungshelfer, wie auch seine Mutter und seine Schwester fanden ihn normal, konnten weder etwas Absonderliches, geschweige denn Wahnhaftes bemerken.
Angeklagter gibt an, keine Erinnerung an Taten zu haben
Der Angeklagte selbst hatte im Prozess beteuert, dass er keinerlei Erinnerung an die Taten habe, auch dass er sich sein Verhalten nicht erklären könne. In seinem Schlusswort hatte er sich direkt an den 27-jährigen Nebenkläger gewandt, den er am Beueler Rheinufer angegriffen hatte, als er dort mit einer Freundin auf einer Parkbank plauderte: „Ich kenne Dich nicht“, sagte er, „Es tut mir sehr leid. Ich erinnere mich wirklich nicht.“ Rechtsanwältin Gudrun Roth, die den Nebenkläger vertritt, glaubt dem Angeklagten die „partielle Amnesie“ nicht. „Dass die Gründe im Dunklen geblieben sind“, bezeichnete auch sie als „erschreckend. Man bleibt hilflos.“
Eine angemessene Strafe forderte Verteidiger Martin Kretschmer in seinem Schlussvortrag. Auch er hatte keine richtige Erklärung für das Geschehen. Aber wegen des Drogenkonsums seines Mandanten schloss er eine eingeschränkte Schuldfähigkeit zur Tatzeit nicht aus. Das Schwurgericht will nach Karneval ein Urteil sprechen.
