AboAbonnieren

Pallotti-Areal in RheinbachSorge um die Zukunft der Marienkapelle

Lesezeit 4 Minuten

Rheinbach – Sorgen um die Zukunft der Marienkapelle am hinteren Ende des Pallotti-Areals, im Volksmund auch „Schönstattkapelle“ genannt, machen sich die Rheinbacher Christdemokraten und besonders Ratsherr Ferdinand Pfahl. Während die CDU-Fraktion im Stadtrat von der Stadtverwaltung nähere Informationen zum Status Quo erfragt, befürchtet Pfahl eine Verwahrlosung des denkmalgeschützten Gotteshauses.

Erklärtes Ziel des Rates und eine der Grundlagen der Bauleitplanung für das Pallotti-Areal sei der Erhalt der Kapelle, betont der Bestattungsunternehmer. Mit dem Erwerb des Areals und der Rechtskraft des Bebauungsplans verpflichte sich der Investor zum Erhalt der Kapelle. Sie wurde in den Jahren 1949/50 auf einem Hügel aus dem Schutt der verheerenden Bombenangriffe am Ende des Zweiten Weltkrieges, von denen auch das damalige Hermann-Josef-Kolleg als Vorläufer des Pallotti-Kollegs betroffen war, aus den Trümmern errichtet. „Damals sind auch meine Großeltern und meine Tante ums Leben gekommen“, sagt Pfahl. Mit finanzieller Unterstützung des ehemaligen CDU-Ratsherrn Erich Scharrenbroich sei die Kapelle mit Hilfe der „Neuen Pfade“ liebevoll restauriert worden und erstrahlte 2005 in neuem Glanz.

Palotti Kapelle Rheinbachj

CDU-Ratsherr Ferdinand Pfahl hält die Übertragung der Kapelle auf künftige Eigentümer und Mieter für einen Skandal. Die Stadt müsse darüber nachdenken, die Verantwortung zu übernehmen.

Doch jetzt habe ihn eine Nachricht aufgeschreckt: Der Investor BPD (Köln), der das Pallotti-Gelände entwickeln wird, habe sein Eigentum an der Kapelle auf alle zukünftigen Eigentümer und Mieter übertragen. Das bestätigte die Rheinbacher Stadtverwaltung auf Anfrage. „Damit würde die Verantwortung für den Erhalt dieses historischen Denkmals auf eine nicht bekannte Klientel und deren nicht kalkulierbares Interesse am Erhalt dieses Baudenkmals abgewälzt“, fürchtet Pfahl. Die Kapelle sei zurzeit verschlossen, die gesamte Energieversorgung und die Heizung seien unterbrochen. „Damit droht der Kapelle gewollt oder ungewollt ein schleichender Verfall. In meinen Augen ein Skandal!“

Zufluchtsort für Gläubige

Die Marienkapelle sei wie die Waldkapelle ein stadtnaher Zufluchtsort für Gläubige. Sie sei zudem als Hochzeitskapelle zahlreicher Brautpaare für viele Rheinbacher zu einem „Stück Heimat“ geworden. Deshalb fordert Pfahl alle politisch Verantwortlichen und die Verwaltung dringend zum Handeln auf. „Dieses Bauwerk muss als Zeuge eines dunklen Kapitels Rheinbacher Zeitgeschichte, aber auch als religiöse Kulturstätte und als Mahnmal an die Leiden der Menschen im Zweiten Weltkriegs geschützt und erhalten werden. Das kann nur in einer zentralen Verantwortlichkeit gewährleistet werden.“ Gegebenenfalls müsse man eine Rückübertragung in städtisches Eigentum in Erwägung ziehen.

Geschichte

Die Marienkapelle ist der Wallfahrtskapelle zur „Dreimal Wunderbaren Mutter“ in Schönstatt bei Vallendar nachgebildet, heißt es auf der Homepage der Pfarrgemeinde St. Martin. Ihre Entstehung fällt in die harte Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Die Schüler des Hermann-Josef-Kollegs (später Vinzenz-Pallotti-Kolleg) wollten damals ihr Leben in den Dienst des „Marianischen Weltapostolates im Geist des heiligen Vinzenz Pallotti“ stellen und fanden im Leben der Gottesmutter und unter dem Schutz Mariens den besten Weg zu ihrem neuen Lebensziel.

Am 2. Juli 1949 erfolgte der erste Spatenstich, am 18. Oktober 1949 wurde der erste Grundstein gelegt und am 18. Mai 1950 weihte Pater Provinzial Dr. Heinrich Schulte SAC die Kapelle feierlich ein. Im Inneren finden sich eine breite Chorarkade, im Chor ein Holzaltar aus Eiche in neubarocken Formen, der Vortragealtar und das Lesepult haben die gleiche Ausstattung. Holzgestühl komplettiert die Ausstattung. (jst)

Aufgrund der großen Bedeutung für die Rheinbacher Bevölkerung hatte der Stadtrat 2018 die Marienkapelle unter Denkmalschutz stellen lassen. Die Denkmalschutzbehörde stufte das kleine Gotteshaus damals aus „wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortsgeschichtlichen, städtebaulichen sowie ortsbildprägenden Gründen“ als erhaltenswert ein. Nicht zuletzt sollte mit der Unterschutzstellung verhindert werden, dass sie im Fall einer späteren Bebauung den Baggern zum Opfer falle.

Die Stadtverwaltung bestätigte, nach der Veräußerung der Flächen sei das Eigentum der Schönstattkapelle von den Pallottinern auf die Immobilienentwicklerfirma BPD übergegangen. Nach deren Aussage werde die Kapelle in die Bruchteilgemeinschaft der späteren Wohnungseigentümer überführt und stehe dann den Bewohner des Areals zur Verfügung, aber auch der Allgemeinheit. Der dauerhafte Erhalt liegt nach Auskunft der Stadt dann ebenfalls bei der Bruchteilsgemeinschaft, die Unterhaltungspflicht werde in der Teilungserklärung bindend verankert. Laut BPD wird im Zuge der Erschließungsplanung des Pallotti-Areals auch die Kapelle weiterhin mit Strom und Wasser versorgt bleiben. Auch über die derzeit vom Strom getrennte Schule habe die Kapelle aktuell durch ein Provisorium immer noch einen Stromanschluss. Im Zuge des Rückbaus des ehemaligen Pallotti-Kollegs könne es jedoch zu vorübergehenden Beeinträchtigungen kommen, dies gelte auch für die künftig notwendigen Erschließungsarbeiten. Stadt und Investor bitten hierfür um Nachsicht.

„Es ist richtig, dass sich die Pfarrei St. Martin in Zukunft um die gottesdienstlichen Belange in der Kapelle kümmern wird – aber erst, nachdem es dazu mit dem künftigen Besitzer Absprachen gegeben hat“, bestätigt Pfarrer Bernhard Dobelke der Rundschau. Weil die aber noch nicht vorlägen, könne er auch noch nicht sagen, ob und wann in der Kapelle künftig Gottesdienst gefeiert werden. Die Pfarrei sei jedenfalls in keiner Weise für den Unterhalt der Kapelle zuständig. „Dies ist aktuell einzig und allein Sache des Besitzers, also des Investors“, so Dobelke. Solange Gottesdienste und auch Andachten unter den besonderen Bedingungen der Corona-Schutz-Verordnung gefeiert werden müssten, werde aus Gründen der Größe und Belüftung des Gebäudes kein Gottesdienst in der Kapelle stattfinden können. „Danach muss geschaut werden, was der Besitzer dann ermöglicht.“