Rheinbacher verurteiltElfjährige Tochter der Freundin wurde sein Sexualobjekt

Lange hat der Angeklagte die Taten geleugnet.
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Rheinbach – Am Ende blieb es beim Verdacht, aber die Bonner Richter hielten es nicht für ausgeschlossen, dass der 42 Jahre alte Angeklagte sich über eine Dating-App ausschließlich an die alleinerziehende Frau rangemacht hatte, weil sie eine junge Tochter hat. Elf Jahre erst war das Mädchen Lisa (Name geändert) alt, als es „beim Tollen und Toben“ zu den ersten sexuellen Übergriffen kam. Sieben Jahre lang sollte der sexuelle Missbrauch dauern, wobei der Mann Lisa – und nicht die Mutter – als seine regelmäßige Sexualpartnerin benutzte. Bis sie begriff, dass der Mann, den sie auch Papa nannte, sie nicht nur sexuell, sondern auch sonst im Leben manipulierte. Mit einer App kontrollierte er alle ihre Schritte, verfolgte sie, beschimpfte und vergraulte ihre Freunde. „Er wollte sie für sich allein haben“, hieß es gestern im Urteil.
Viereinhalb Jahre Haft
Zu viereinhalb Jahren Haft hat das Bonner Landgericht den Mann aus Rheinbach verurteilt, – wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes und auch einer Schutzbefohlenen in 14 Fällen, darunter fünf schwere Fälle, also wegen Geschlechtsverkehrs mit einem Kind und einem jungen Menschen, der ihm zur Erziehung und zum Schutz anvertraut war. Nur die „Spitze des Eisbergs“ sei im Prozess zur Sprache gekommen, so der Kammervorsitzende Wolfgang Schmitz-Justen. Für das Ende der Beziehung habe der Angeklagte selbst gesorgt: Als die mittlerweile 18-Jährige sich mit einem Mann befreundete, der in seinem Alter war, beschimpfte er ihn als „Pädophilen“.
„Ein klassisches Eigentor“, so Schmitz-Justen, denn von diesem Moment an sei die missbrauchte Lisa, die den Übergriff lange als Normalität begriffen habe, ins Grübeln gekommen: Das, was ihr „Papa“ ihrem Freund vorwarf, habe er doch selber mit mir gemacht, dachte sie bitter und entschloss sich, sich einem langjährigen Freund ihres „Ersatzvaters“ anzuvertrauen. Im März 2022 verabredeten sie sich am Alten Zoll in Bonn; bei der Schilderung - so hatte es der 43-Jährige als Zeuge berichtet - brach Lisa komplett zusammen.
Vorbestraft wegen Kinderpornos
Der Freund begriff die Dramatik; er nahm das Mädchen mit nach Hause, informierte die Mutter und die Polizei. Der Angeklagte wurde noch an dem Tag festgenommen - wegen Verdunklungsgefahr. Immerhin war es nicht seine erste Sexualstraftat: 2014 war er wegen Besitzes von Kinderpornos zu vier Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Auf seinem Handy hatte er kurz vor seiner Festnahmen noch Nacktfotos von Lisa und auch „ein widerliches Filmchen“ gelöscht. Für die Kripo kein Problem, sie wieder zu aktivieren.
Spätes Geständnis
Der Angeklagte hatte lange alles bestritten, erst im Prozess hat er auf Anraten seines Bonner Verteidiger Fabian Kierdorf einige Fälle eingeräumt, andere auch verharmlost. Aber immerhin, so Schmitz-Justen, das Geständnis sei das Allerwichtigste, vor allem auch für Lisa, weil ihr damit „schlechte Gefühle erspart und die Aufarbeitung erleichtert“ werde. „Vor allem können Sie jetzt nicht mehr herumlaufen und sich als unschuldig Verurteilter beweinen lassen.“ Ohne das Geständnis hätte, so versicherte es ihm der Vorsitzende, es zwischen sechs und sieben Jahren Haft gegeben.


