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Urteil gegen DrogendealerVier Jahre Haft für Kurierfahrt mit Kokain

Lesezeit 2 Minuten
Landgericht_Bonn

Das Landgericht 

Bonn/Rheinbach – Es war kurz vor Weihnachten und seine Frau hochschwanger: Dennoch hat sich ein 38-jähriger Familienvater aus Bosnien bereit erklärt, eine Kurierfahrt von Rotterdam in den Osten zu übernehmen. 1000 Euro Schulden hatte der Lkw-Fahrer, der in seiner Heimat monatlich nur 200 Euro verdiente.

Die Schulden, so hatten es ihm die Hintermänner im illegalen Drogenhandel versprochen, würden ihm nach erfolgreicher Drogenfahrt erlassen. Der Mann wurde allerdings am 17. Dezember 2019 wegen eines auffälligen slowenischen Kennzeichens auf dem A-61-Rastplatz Peppenhoven von Zollfahndern kontrolliert: Im umgebauten Tank fanden sie schließlich das Drogenversteck und 2006 Gramm Kokain, beste Ware im Straßenverkaufswert von 100.000 Euro.

Angeklagter schweigt zu Hintermännern

Das Bonner Landgericht hat den 38-Jährigen am Freitag wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu vier Jahren Haft verurteilt. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte die Tat sofort reumütig gestanden, allerdings wollte er auch im Prozess nichts zu den Hintermännern sagen, da er Repressalien gegen seine Familie befürchte, wie sein Verteidiger Benjamin Dörr bestätigte.

Obwohl der Angeklagte als Kurierfahrer nur eine untergeordnete Rolle im Drogengeschäft hatte, kam für die 3. Große Strafkammer kein minderschwerer Fall in Frage: „Was der Angeklagte wissentlich transportiert hat, war immerhin das 300-fache einer geringen Menge“, so die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne.

Die Haftstrafe ist für den Angeklagten, der kein Wort Deutsch spricht, besonders bitter: Während seiner Zeit in der Untersuchungshaft ist seine Tochter in der Heimat geboren, die er noch gar nicht gesehen hat. Bis er dorthin überstellt wird, muss der Vater mindestens die Hälfte der Haftzeit absitzen.