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Betrunkener RadfaherBonner Polizei stoppt Radfahrer und warnt vor Konsequenzen

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Alkohol Trunkenheit Kontrolle dpa

Ein Polizist kontrolliert einen Autofahrer auf Alkohol (Symbolbild)

Bonn – Die Bonner Polizei hat in der Nacht zu Donnerstag einen volltrunkenen Radfahrer auf der Rochusstraße im Stadtteil Duisdorf gestoppt. Der Mann war Streifenbeamten aufgefallen, weil er gegen 3.25 Uhr in Schlangenlinien unterwegs war.

Die Polizisten stoppten den Radfahrer und führten einen Alkoholtest durch. Der Test ergab einen Wert von etwa 1,7 Promille. Der 25-Jährige musste daraufhin die Beamten in ein Krankenhaus begleiten. Dort entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe zur Beweissicherung. Den Mann erwartet ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang davor, Promillegrenzen beim Radfahren nicht einzuhalten. Bei Radfahrern liegt die Promillegrenze für die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr auf dem Rad fährt, begeht eine Straftat, auch wenn bei der Fahrt niemand zu Schaden gekommen ist.

Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann bereits ab Erreichen des relativen Grenzwertes von 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Wer alkoholisiert auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeld und Geldstrafe auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte in Flensburg als auch die Anordnung zu einer zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie der Entzug der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen. (red)