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GerichtsurteilKatholische Schule in Bonn muss konfessionslose Schülerin aufnehmen

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Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster muss eine katholische Grundschule in Bonn eine konfessionslose Schülerin zum neuen Schuljahr aufnehmen. (Archivbild eines Kirchturm-Kreuzes).

Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster muss eine katholische Grundschule in Bonn eine konfessionslose Schülerin zum neuen Schuljahr aufnehmen. (Archivbild).

Das Obergericht in Münster hat seine bisherige Linie zu Bekenntnisschulen geändert. Anlass ist ein Fall in Bonn.

Eine katholische Grundschule in Bonn ist verpflichtet, eine konfessionslose Schülerin zum Schuljahr 2026/2027 aufzunehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen jetzt in einem Eilverfahren entschieden. Das Verwaltungsgericht Köln in der Vorinstanz hatte den Fall noch anders bewertet. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Die Schule habe das Aufnahmeverfahren mit Fehlern durchgeführt, sagt das OVG zur Begründung. Die Schulleiterin hatte sechs katholische Kinder nach Überzeugung des 19. Senats zu Unrecht aufgenommen. Nach dem Landesschulgesetz hätten bekenntnisangehörige Kinder zwar einen Anspruch auf Aufnahme in eine Bekenntnis-Grundschule ihrer Religion. Dies gelte aber wie bei allen anderen Kindern auch nur für die der Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart. In diesem Streitfall hatte die Schulleiterin Schüler aufgenommen, für die es eine weitere katholische Grundschule im nahen Umfeld ihrer Wohnadressen gab.

Nach Überzeugung des OVG lasse sich aus der Landesverfassung oder dem Schulgesetz nicht ableiten, dass Kinder mit Konfession unabhängig von der Wohnungsnähe vorrangig behandelt werden müssen. In der Mitteilung des OVG zu der Entscheidung vom 26. August weist das Gericht darauf hin, dass der Senat seine bisherige Rechtsauffassung in diesem Punkt geändert habe. (dpa)