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Prozess in BonnSohn kappt Schläuche seiner Mutter – er wollte helfen, nicht töten

2 min
Klinik dpa

Ein Patient auf der Intensivstation (Symbolbild)

Bonn – Alles, was er wollte, war, seiner Mutter zu helfen. Den Anblick der 78-Jährigen, die nach einem Sturz im Wachkoma lag, konnte der Sohn nicht ertragen. So beschloss er, die Mutter zu befreien: Er riss ihr im Krankenhaus die Sauerstoffmaske vom Gesicht, drehte die Sauerstoffzufuhr ab, zog den Venenkatheter, der durch den Hals gelegt war, und die Magensonde. Schließlich kappte er noch den Alarmknopf auf dem Monitor am Patientenbett.

Dass seine Mutter hierdurch hätte sterben können, habe er völlig verkannt, hieß es gestern im Urteil des Bonner Schwurgerichts. Stattdessen glaubte der 43-Jährige, dass er ihr „die Hölle erspare“ und es ihr ohne Schläuche viel bessergehen müsse.

Als das alarmierte Klinikpersonal die lebensgefährliche Situation entdeckte und die Patientin wieder stabilisierte, blieb der Sohn am Bett der Mutter sitzen, knabberte weiter Chips und trank Cola.

Das Bonner Schwurgericht hat den gelernten Zeitungsdrucker vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen; die Tat habe er im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen.

Sohn leidet an schizophrenen Psychose

Seit mehr als 20 Jahren leidet der Angeklagte an einer schizophrenen Psychose, die erstmalig im Jahr 1997 aufgetreten war und mittlerweile chronisch ist. An dem 9. September 2018, als er seine Mutter in der Neurochirurgie der Bonner Universitätsklinik besuchte, so Kammervorsitzender Josef Janßen, sei der Mann hochpsychotisch gewesen und wollte seine „verkabelte“ Mutter von den quälenden Schläuchen befreien. Dabei habe er nie den Plan gehabt, sie zu töten.

Die Bonner Richter haben dem 43-Jährigen die Version abgenommen: „Das ist keine Schutzbehauptung, sondern eine krankhaft bedingte Fehlvorstellung“, so Janßen. Aber wegen der Gefährlichkeit, die von dem 43-Jährigen für seine Mitmenschen ausgehe, hat die Kammer seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet.

„Eigentlich hätte der Angeklagte in seinem Zustand gar nicht frei herumlaufen dürfen“, hieß im Urteil. Denn erst zwei Wochen zuvor sei er aus der Bonner Landesklinik entlassen worden; offenbar, ohne ausreichend medikamentös abgesichert zu sein. Seine Geschwister wie auch der Betreuer hatten im Prozess als Zeugen bestätigt, dass er damals hochpsychotisch gewesen war. Auch bei seiner Festnahme in der Klinik wirkte der 43-Jährige „verwirrt, verwahrlost und schaute durch die Beamten durch“.

Zwei Wochen nach dem Vorfall starb die Mutter tatsächlich – an einem Schlaganfall. Ihr Tod, so Janßen, habe keinen Zusammenhang mit der „fürsorglichen“ Manipulation ihres Sohnes gehabt.

Dennoch fühlt sich der 43-Jährige schuldig an ihrem Sterben: „Ich habe einen Fehler gemacht“, hatte er zu Prozessbeginn eingeräumt, „ich hoffe, sie ist jetzt an einem besseren Ort.“