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Bonner LandgerichtSechs Jahre Haft für Angriff mit Brieföffner

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Landgericht Bonn Symbolfoto

Symbolbild.

Bonn – Als Kind war er nach Deutschland gekommen, als Sohn einer gebildeten und wohlhabenden afghanischen Familie. Auch seine Karriere als IT-Kaufmann war zielstrebig, seit 2002 bereits arbeitete er als IT-Manager in einem Bonner Unternehmen. Im Jahr 2000 heiratete er eine Landsmännin, mit der er drei Kinder im Alter zwischen 15 und 18 Jahren hat. „Das hört sich nach gelungener Integration an“, kommentierte der Vorsitzende Bonner Schwurgerichts, Josef Janßen, das scheinbar erfolgreiche Ankommen des Mannes in der Fremde. Tatsächlich jedoch steht der 45-Jährige heute vor dem Scherbenhaufen seiner Existenz: „Mit Volldampf hat er zunächst die Ehe an die Wand gefahren“, so Janßen, und zwei Jahre nach der Scheidung – am 4. Dezember 2018 – den neuen Freund seiner Ex-Frau mit einem Brieföffner attackiert. Die Bonner Richter haben ihn jetzt wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sechs Jahren Haft verurteilt.

In den vergangenen Jahren hatte sich der Niedergang des ausgesprochen elegant gekleideten Mannes bereits abgezeichnet: „Aus nichtigem Anlass wurde der Telekommunikationsfachmann hochaggressiv und rastete aus.“ So drohte er einem Vermieter im Streit, „die nächste Kugel ist für dich“; beleidigte einen störenden Verkehrsteilnehmer, der ihm im Weg stand, als „Bastard“ und „Hurensohn“ und schleuderte ihm einen Faustschlag durchs Fahrerfenster. Ein Passant, der ihn drauf hinwies, dass er auf einem Behindertenplatz stehe, wurde zum „Naziverbrecher“. Auch seine Familie terrorisierte er fortwährend mit seinem ungebremsten Zorn. Schließlich verlor der Familienvater alles Maß bei der Vorstellung, dass seine Ex-Frau einen Lover hat und dass der sich in die Erziehung seiner Kinder einmischt. Als sein 15-jähriger Sohn ihn am Tattag anrief, weil er wegen des neuen Lebensgefährten, den er ablehnte, einen furchtbaren Streit mit seiner Mutter gehabt habe, war der nur wenige hundert Meter von der ehemaligen Familienwohnung entfernt lebende Angeklagte sofort zur Stelle. In seiner Hand hatte er noch den Brieföffner, da er – laut Urteil – im Moment des Anrufs gerade „seine Post gemacht hat“.

Als er vor der Haustür der Ex-Frau sah, wie der „Nebenbuhler“ gerade einparkte, sei er – laut Urteil – wie „von einer Tarantel gestochen“ auf den 48-Jährigen zugelaufen, habe die Fahrertür geöffnet und auf Kopf sowie Hals des Opfers eingestochen. Der Mann erlitt zehn oberflächliche Schnitt- und Stichverletzungen, die ihn bis heute noch vor allem psychisch schwer belasten.

Keine Frage, so Janßen weiter, der Angeklagte habe gewollt, dass der „Kontrahent“ stirbt. „Er hat ihn töten wollen.“ Die Version des Angeklagten, dass er von dem Kontrahenten angegriffen worden sei und sich mit dem Brieföffner nur gewehrt habe, sei eine „Schutzbehauptung“.

Auch habe der Angeklagte gewusst, was auf ihn zukommt: Immerhin sei er zuvor von der Justiz wiederholt ermahnt worden. Elf Vorstrafen wegen seiner Auftritte als „Rumpelstilzchen“ stehen in seinem Strafregister. Aber erst seit der Bluttat ist er das erste Mal hinter Gittern.