Bewährung für ungebetenen GastBonner randaliert am Hochzeitsbuffet – Messer gezückt

Torten in einer Auslage (Symbolbild)
Copyright: picture alliance / Daniel Reinhardt
Bonn – Bonn. Geliebt scheint der Mann auf der Anklagebank nicht zu sein: Bereits seine Mutter hat ihn als Säugling im Stich gelassen. Eines Tages hat die alkoholkranke Frau den schreienden Jungen sich selbst überlassen, bis eine Nachbarin sich erbarmte. Er hatte noch Glück, weil die Schwester seiner Mutter ihn adoptiert hat.
Dennoch fiel der Junge bald in der Schule auf, mit zwölf Jahren musste er in ein Internat für schwer erziehbare Kinder. Die Realschule schaffte er noch, auch eine Maurerlehre und ein paar Jahre auf dem Bau. Aber es folgten Drogen, Alkohol, kleine Straftaten und zahlreiche Aufenthalte in der Psychiatrie. Immer wieder kam es zu seltsamen Auftritten. So auch im Oktober 2016 als ungebetener Hochzeitsgast in der Godesberger Stadthalle, wo er sich am Kuchenbuffet bedienen wollte.
Das Landgericht hat den 41-Jährigen unter anderem wegen Widerstands gegen Polizeibeamte, Körperverletzung und Beleidigung zu einem Jahr Haft mit Bewährung verurteilt. Von einer Unterbringung in einer Psychiatrischen Klinik wurde abgesehen. Ein Gutachter hatte bestätigt, dass er unter einer schizophrenen Psychose leidet, aber nicht gefährlich ist. Der Angeklagte selbst weiß um seine Wahnvorstellungen, die er nur seiner Adoptivmutter anvertraut hat.
Zum Kuchenmesser gegriffen
Der Vorfall in der Stadthalle liegt fast drei Jahre zurück: Damals hatte der Mann das Kuchenbuffet geentert und zum Kuchenmesser gegriffen. Eine Kellnerin glaubte alle in Gefahr und alarmierte die Polizei. Gegen seine Festnahme wehrt sich der Kuchendieb mit Kopfnüssen und Tritten gegen sechs Polizeibeamte, bis er fixiert werden konnte. Das Messer jedoch, so hieß es im Urteil, hatte er da längst schon zurückgelegt.
In den Monaten danach war der Angeklagte wiederholt auffällig geworden: Unter anderem hatte er in der Stadtbahnhaltestelle Vilich-Müldorf lautstark verhindern wollen, dass ein Schwarzafrikaner einsteigt.
Eine 29-jährige Mitreisende stellte ihn wegen seiner ausländerfeindlichen Gesinnung zur Rede, wehrte sich dann jedoch gegen einen Schwall an Beleidigungen, indem sie sich ihre Kopfhörer ins Ohr steckte. Das brachte den Angeklagten dazu, in der Straßenbahn zwei Notbremsen zu ziehen. Auch in diesem Fall wehrte er sich gegen seine Festnahme.
Nach dem Urteil kommt der Angeklagte, der die letzten neun Monate vorläufig in der Psychiatrie untergebracht gewesen war, wieder auf freien Fuß. Als Auflage muss er bei seinen Adoptiveltern wohnen, bis er einen Platz in einem betreuten Wohnheim hat.
