Einbruch beim Einbrecher41-jähriger Junkie erneut wegen acht Diebstählen angeklagt

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Bonn – Seine Mutter hat er mit zwölf Jahren verstoßen, die Zahl seiner vielen Geschwister und Halbgeschwister – waren es zehn, elf oder zwölf? – weiß er nicht. Aufgewachsen ist er in einem Kinderheim, später war er unter Obdachlosen zu Hause und nach Drogenverkäufen hat er von seinen 41 Jahren bereits fast zehn hinter Gittern verbracht: Dem Alkohol sei er nicht verfallen, berichtet er nicht ohne Stolz, weil er nicht so werden wollte wie die Eltern, also hat er die Flasche gelassen, dafür aber alles geraucht, was in der Drogenszene angeboten wird.
Erst als er durch synthetische Drogen in die Psychose zu rutschen drohte, habe er die Reißleine gezogen und konsumiert seitdem nur noch „Natürliches“: Marihuana zum Beispiel oder eben Heroin. So oder so: Für dieses Leben brauchte er ständig Geld: Also spezialisierte sich der kleine Mann auf schnelle, leise Einbrüche.
Meistens allein auf Diebestour gezogen
Vor dem Bonner Landgericht muss sich seit Mittwoch der 41-Jährige erneut wegen acht Einbruchsdiebstählen in Mehrfamilienhäuser in Endenich, der Südstadt oder auch Lengsdorf verantworten. Der Junkie, der meistens allein auf Diebestour gezogen ist, soll fast immer über Balkone ins Hochparterre geklettert sein, um in die Wohnungen einzusteigen. Die Beute bestand aus allem, was er verkaufen konnte: Schmuck, Bargeld, elektronische Geräte, aber auch Klamotten oder auch schon mal Strümpfe oder ein rosa Waschlappen. Der Wert des Diebesguts beträgt laut Anklageschrift knapp 9500 Euro, der angerichtete Schaden – aufgebrochene Türen, eingeschlagene Fenster – beläuft sich insgesamt auf 5000 Euro.
Von den acht Fällen hat der Angeklagte (13 Vorstrafen) alle eingeräumt: Nur einen Einbruch im September 2018 hat er vehement bestritten, obwohl die Beute mit 700 Euro vergleichsweise harmlos war. In diesem Fall war durch Ortung des gestohlenen MP3-Players ein abgestellter Rucksack mit Beute in einer Wiese gesichert worden. Darin auch ein T-Shirt, ein Sweatshirt und „Arbeitshandschuhe“, die alle die DNA-Spur des Angeklagten trugen. Bei dieser Beweislage war es für die Ermittler keine Frage, dass der 41-Jährige auch hier als Täter infrage kommt.
Die Klamotten, auch die Handschuhe, seien ihm selber gestohlen worden, versicherte der Angeklagte zum Prozessauftakt. Ein „Kollege“ habe die magere Beute mitgehen lassen, als er selber auf Tour gewesen war. „Der Rucksack, auch Taschenlampe und Sonstiges darin gehören mir nicht “, erklärte der Angeklagte, auch wenn er einräumen musste, dass „ein Fall mehr den Braten ja nicht fett macht.“ Das Gericht, ein wenig überrascht, will die Sache jetzt prüfen.
