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Eskalierter Streit vor GerichtMutter wollte Tasche aus Brandmüll retten

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Der Eingang des Amts- und Landgerichts Bonn

Bonn – Am Morgen des 11. November 2018 stand der Keller eines Duisdorfer Mehrfamilienhauses in Flammen, und Bewohnerin Zalina K. (Name geändert), Mutter von vier Kindern, geriet in Panik. Denn in ihrem Kellerverschlag hatte die 40-Jährige eine Tasche versteckt, in der sie das Familiengold und 1000 Euro in bar – „alles, was ich habe“ – bunkerte.

Als die Flammen nach mehreren Stunden gelöscht waren und die Feuerwehrleute noch glimmende Gegenstände aus dem verbrannten Keller zum Ablöschen nach draußen brachten, näherte sich Zalina K. immer wieder dem Brandmüll. Dann entdeckte sie jenseits des Flatterbandes, was sie nicht mehr zu hoffen gewagt hatte: In dem Haufen verkohlter Dinge lag ihre schwarze Tasche mit dem Familienschatz. Zalina K. zog ihn heraus. Ein Polizeibeamter jedoch stoppte sie, und der Fall eskalierte vor den Augen vieler Nachbarn und Schaulustiger.

Vor dem Bonner Amtsgericht musste sich die 40-Jährige jetzt wegen eines tätlichen Angriffs auf einen Polizeibeamten verantworten. Denn Zalina K. hatte sich vehement gewehrt, als der Ordnungshüter ihr die Tasche entreißen wollte. „Das ist mein Eigentum“, hatte sie geschrien, „das gehört nicht der Polizei, das gehört mir.“

Rettungskräfte von der Arbeit abgehalten

In ihrer Verzweiflung gestikulierte sie wild um sich und traf den 57-Jährigen am Oberkörper. In das Gezerre mischte sich schließlich noch die zehnjährige Tochter von Zalina K., die aus der Tasche einen Briefumschlag mit „einem circa zwei Zentimeter dicken Bündel mit grünen Hundert-Euro-Scheinen“ (so der Polizist als Zeuge) zog, und flüchtete. Dem Beamten gelang es schließlich, der Kämpfenden die Tasche zu entreißen. Darin noch das Familiengold, das die 40-Jährige später zurückbekommen haben soll. Doch sie landete auf der Anklagebank.

Es sei eine Ausnahmesituation, wenn es im eigenen Haus brennt, meinte der Amtsrichter mit strenger Milde und verurteilte die Mutter schließlich zu 1200 Euro Geldstrafe (120 Tagessätze zu 10 Euro). „Dennoch haben Sie sich den klaren Anweisungen des Polizeibeamten, sich vom Brandherd fernzuhalten, wiederholt widersetzt und ihn gar noch – wenn wohl nicht gezielt – mit einem Schlag getroffen.“

Wer Rettungskräfte von ihrer Arbeit abhalte, ermahnte sie der Richter weiter, der mache sich fraglos strafbar. Denn das Material – und damit auch ihre Tasche – sei zur Aufklärung der Brandursache beschlagnahmt worden. Und nicht zuletzt: Woher sollte der Polizist in diesem Moment wissen, dass sie nicht eine Diebin ist?

Die 40-Jährige, ohne Verteidiger auf der Anklagebank, verstand die Welt dennoch nicht. In ihrer letzten Wortmeldung weinte sie bitterlich: „Was habe ich falsch gemacht? Ich habe doch nur meine Sachen verteidigt. Es ist alles, was wir haben.“ Die Tasche mit den Wertsachen, hatte sie im Prozess verraten, habe sie sorgsam im Keller versteckt, weil eines ihrer Kinder sie regelmäßig beklaue.