Berufung vorm LandgerichtGefangener verletzt in JVA Siegburg Mitinsassen mit Stein

Ein Trakt der Justizvollzugsanstalt Siegburg
Copyright: Quentin Bröhl
Bonn/Siegburg – Mit einem Stein hatte der Gefangene der JVA Siegburg seinen Mitinsassen verletzt. Dafür hatte das Amtsgericht Siegburg bereits vor einem Jahr den 41-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte jedoch fand das Urteil ungerecht und legte Berufung ein, die jetzt vor dem Bonner Landgericht verhandelt wurde.
Der Anklage zufolge hatte der 41-Jährige am 15. November 2020 während des Freigangs auf dem Gefängnishof zunächst mit einem Stein nach einem Mithäftling geworfen und diesen anschließend mit der Faust, in dem sich ein weiterer Stein befand, geschlagen. Die Folge: eine zwei Zentimeter lange Risswunde.
Berufung vor dem Bonner Landgericht
Nach seiner Version trug sich der Vorfall allerdings völlig anders zu. An dem Tag habe der 33 Jahre alte Mitinsasse ihn mit dem Wurf kleiner Kieselsteine provoziert und damit auch nach seinem Protest nicht aufgehört. Daraufhin habe er, der Angeklagte, einen größeren Stein genommen und bewusst gegen eine Mauer gezielt. Am Ende, räumte er ein, habe er dem anderen nicht „mit dem Stein in der Faust, sondern mit dem Handrücken eins aufs Ohr gegeben“.
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Vor dem Bonner Landgericht jedoch waren seine Chancen nicht groß: „Selbst wenn sich im Prozess herausstellen sollte“, erläuterte der Kammervorsitzende, „dass es sich nur um eine einfache Körperverletzung, also ohne Beteiligung eines Steins, handeln sollte, käme kaum eine mildere Strafe heraus.“
Immerhin habe er im Strafregister 30 Eintragungen gesammelt, davon 29 Geldstrafen. Aber die letzte Verurteilung des Amtsgerichtes Aachen sei etwas anderes: zwei Jahre und zwei Monate Haft wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung sowie Beleidigung. Dieses Urteil sei durchaus „gesamtstrafenfähig“.
Mit anderen Worten: Wenn die Aachener und die Siegburger Urteile zusammengezogen würden, gäbe es sowieso Haft-Rabatt für den Angeklagten, statt insgesamt zwei Jahre und zehn Monate müsste er mutmaßlich zwei Jahre und sechs Monate absitzen. Also wozu unnötig „um eine Luftnummer“ kämpfen?
Der Angeklagte, ob der Rechenlogik der Justiz offenbar ein wenig verwirrt, nahm schließlich die Berufung zurück.