Prozess in BonnSiegburger soll Obdachlosen verschleppt und gefoltert haben

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn
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Bonn/Siegburg – Einen blauen Aktendeckel hatte sich der Angeklagte vors Gesicht gehalten, als er gefesselt in den Saal geführt wurde. Erst als sämtliche Kameras ausgeschaltet waren, zog der 30-Jährige die schwarze Kapuze ab, auch dann erst wurden ihm die Handschellen abgenommen.
Dem Angeklagten wird die Quälerei eines 19-jährigen Obdachlosen vorgeworfen, den er fünf Tage lang in der Siegburger Wohnung eines Bekannten gefangen gehalten haben soll.
Staatsanwaltschaft Bonn: Lange Anklageliste
Vor dem Bonner Landgericht begann am Dienstag der Prozess gegen den 30-Jährigen aus Siegburg, dem Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung sowie Diebstahl vorgeworfen werden. Die Verlesung der Anklage und die darin enthaltenen Vorwürfe nahm der Angeklagte, von kräftiger Statur, mit schwarzem Irokesenschnitt und stark tätowiert, äußerlich unbeteiligt zur Kenntnis und wollte sich anschließend auch nicht äußern.
Laut Anklage hatte der junge Obdachlose bereits Tage zuvor in einer Wohnung eins Mehrparteienhauses in Siegburg Unterschlupf gefunden, in der sich auch der Angeklagte aufgehalten haben soll. Als der 19-Jährige seinem Gastgeber angeblich 0,5 Gramm der Droge gestohlen habe, sei er, so die Anklage, tagelang „bestraft“ worden.
Nachbar rief die Polizei
Unter anderem sei er mit einer Kordel bis zur Ohnmacht gewürgt, mit einer Bierflasche oder Stiften vergewaltigt und anderweitig misshandelt worden. Schließlich, so heißt es in der Anklageschrift, habe er seinen Abschiedsbrief schreiben sollen, dazu habe der Angeklagte den Song „Hallelujah“ aufgelegt.
Ein Nachbar, der die Misshandlung bemerkte, hatte die schließlich die Polizei alarmiert. Den Beamten gelang es, den 19-Jährigen am 31. Mai um 1.30 Uhr zu befreien. Der Angeklagte saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess wird fortgesetzt.
