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Urteil Bonner LandgerichtSchwere Untreue – Mehr als drei Jahre Haft für Hausverwalter

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Symbolbild.

Bonn – Als der Prozess im November begann, war ein mögliches Ende noch in weiter Ferne. Der 69 Jahre alte Angeklagte ist gesundheitlich in keinem guten Zustand. Die Verteidigung wollte deshalb zunächst erwirken, dass das Verfahren gegen ihn gar nicht zustande kommt. Das sah das Gericht aber anders – und hat den ehemaligen Hausverwalter von zahlreichen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Bonn und der Region nach insgesamt 16 Prozesstagen nun schuldig gesprochen.

Drei Jahre Haft für besonders schwere Untreue

Der 69-Jährige wurde vor der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts wegen gewerbsmäßiger, besonders schwerer Untreue in insgesamt 66 Fällen zu einer Freiheitsstrafe in Höhe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Wegen des Umfangs des Verfahrens beziehen sich die Fälle dabei allerdings nur auf das Jahr 2013. Alleine in diesem Jahr habe er über 1.000 Überweisungen zwischen den von ihm verwalteten Treuhand-Konten und seinem Privatkonto vorgenommen. „Er hatte damals mit ganz erheblichen Liquiditätsproblemen zu kämpfen“, stellte der Vorsitzende Richter Thomas Stollenwerk bei der Urteilsverkündung fest. In den 66 Fällen geht die Kammer nun davon aus, dass der Hausverwalter eine Summe in Höhe von fast 600.000 Euro veruntreut hat. Betroffen davon waren insgesamt neun WEGs. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklage für das Jahr 2013 ursprünglich von einer Summe von 1,85 Millionen Euro ausgegangen.

Immer gleiches Tatvorgehen

Das Vorgehen des Mannes, der sich vor über 30 Jahren als Immobilienverwalter selbstständig gemacht hatte, war immer gleich: Er plünderte pflicht- und zweckwidrig die Rücklage-Konten der jeweiligen WEGs, die er eigentlich treuhänderisch verwalten sollte. Dabei flossen dann auch Summen zwischen 750 und 42.000 Euro auf sein eigenes Konto.

Mal nutzte er das Geld für private Zwecke wie Gewinnspiele oder Überweisungen von Summen bis zu 6.000 Euro unter dem Betreff „Haushaltsgeld“ an seine Ehefrau. Meistens nutzte er die Beträge aber, um finanzielle Löcher seines Unternehmens zu stopfen.

Schneeballsystem für finanzielle Löcher

Für Richter Stollenwerk hatte das etwas von einem Schneeballsystem: „Ohne konkreten Plan hat er wahllos Summen hin und her gebucht und immer da finanzielle Löcher gestopft, wo gerade Bedarf war.“ Im Jahr 2015 ist dieses System schließlich zusammengebrochen und er musste Insolvenz anmelden.

Mit dem Urteil endet das Verfahren gegen den 69-Jährigen nun allerdings noch nicht, da weitere Ermittlungen in den Fällen noch ausstehen, die bis 2009 zurückreichen. Insgesamt soll der Hausverwalter Geldbeträge von 94 WEGs in 495 Fällen veruntreut haben. Laut Auskunft des Insolvenzverwalters fehlt in den Büchern des Unternehmens eine Summe von 4,6 Millionen Euro. Damit wird sich die Kammer voraussichtlich Mitte April tiefergehend beschäftigen müssen.