Brandgefahr bei AkkusStadtwerke Bonn verbieten Mitnahme von E-Scootern in Bahnen

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Mehrere E-Scooter stehen auf einem Gehweg.

Die Stadtwerke Bonn verbannen E-Scooter aus ihren Bahnen. (Symbolbild)

Hintergrund sind Zwischenfälle, bei denen Akkus von E-Tretrollern in Brand geraten waren. Auch die RSVG prüft nun mögliche Maßnahmen.

Elektro-Tretroller dürfen vom 1. März an nicht mehr in den Bahnen der Linie 66 sowie in anderen Stadtbahnen der Bonner Stadtwerke (SWB Bus und Bahn) mitgenommen werden. Mit dem Verbot setzt die SWB gemeinsam mit zahlreichen anderen Verkehrsunternehmen eine Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) um. Hintergrund sind Zwischenfälle, bei denen Akkus von E-Tretrollern in Brand geraten waren.

„Derzeit müssen die Hersteller von E-Tretrollern nur sehr niedrige Sicherheitsanforderungen erfüllen. Das steigert die Wahrscheinlichkeit eines Akkubrandes im Vergleich zu anderen Elektrofahrzeugen“, heißt es in einer SWB-Mitteilung. So liege zum Beispiel die entsprechende DIN-Norm für Pedelecs und E-Bikes deutlich höher. Deshalb seien diese genauso wenig von dem Verbot betroffen wie Elektro-Rollstühle und die vierrädrigen Elektromobile für mobilitätseingeschränkte Menschen, so die SWB.

RSVG berät noch über mögliches Verbot von E-Scootern in Bussen

Sollte es neue wissenschaftliche Erkenntnisse geben oder die Hersteller ihre Fahrzeuge nachbessern, könne das Verbot der E-Scooter in den Bahnen gegebenenfalls wieder aufgehoben werden. In den Bussen der SWB dürfen die E-Scooter aber weiterhin transportiert werden. Das Verkehrsunternehmen begründet dies damit, dass die Busse im Ernstfall schneller evakuiert werden können als die Stadtbahnen.

Ob die Mitnahme von E-Scootern in den Bussen der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG) erlaubt bleibt, steht nach Angaben von Unternehmenssprecherin Melanie Matyschok noch nicht fest. „Wir haben auch die Empfehlung des DVD bekommen und müssen darüber jetzt beraten.“

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