Für KostenausgleichSwisttaler Bauern demonstrieren gegen Insektenschutzgesetz

Im Juni 2020: Die Blühstreifen auf Flächen von Johannes Brünker ziehen Insekten an.
Copyright: Brünker
Rhein-Sieg-Kreis – Johannes Brünker hat am Donnerstagabend vor dem Landwirtschaftsministerium in Bonn gestreikt – als Vorsitzender der Kreisbauernschaft stellvertretend für viele Kollegen aus dem Rhein-Sieg-Kreis. 1500 Mitglieder hat die Kreisbauernschaft, etwa 850 mit aktiver Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebes.
Was Brünker, der in Swisttal auf Ackerbau und Pensionspferdehaltung setzt, auf die Straße getrieben hat, ist das sich anbahnende Insektenschutzgesetz. Ausgelöst von einer Studie aus Krefeld, die ein Verschwinden von Insekten dokumentiert und einen Teil der Ursache in der Form der Landwirtschaft erkennt, gab es zunächst vom Bund ein Aktionsprogramm zum Insektenschutz und nun einen Gesetzesentwurf.
Insektenschutz
750
Hektar landwirtschaftlicher Flächen im Rhein-Sieg-Kreis sind nach Angaben der Kreisbauernschaft vom geplanten Insektenschutzgesetz des Bundes betroffen. Dieses „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland“ steht kurz vor der Abstimmung im Kabinett. Es schränkt auf bestimmten Flächen den Einsatz von ansonsten zugelassenen Pflanzenschutzmitteln ein. (mfr)
Das Gesetz bezieht sich auf FFH-Flächen, also EU-Schutzflächen, und Naturschutzgebiete. „Als sie damals eingerichtet wurden, bekamen wir die Zusage, wir könnten sie fachgerecht weiterbetreiben“, sagt Brünker. Wie viele Kollegen nimmt er auch an Programmen teil, in denen Bauern auf bestimmte Pflanzenschutzmittel oder eine extensive Bewirtschaftung verzichten. „Das geht aber nur zum Kostenausgleich“, erklärt Brünker, und den gebe es in diesen Programmen zur Förderung eines freiwilligen Handelns. Werde der Verzicht Pflicht, entfalle die Freiwilligkeit und damit die Förderung. Brünker bewirtschaftet 130 Hektar. Davon hat er drei bis vier Hektar für blühende Randstreifen zur Verfügung gestellt. Das sind meist Ufer von kleinen, ganzjährig Wasser führenden Gräben. Auch eine „vielfältige Fruchtfolge“ werde angewandt, also eine Aussaat von Erbsen, Bohnen oder anderen Stickstoffsammlern. „Werden diese Flächen nun mit Verboten belegt, sinkt auch ihr Wert, und wenn ich dann einen Kredit für einen Tierstall benötige, fehlt es mir vielleicht an finanziellen Sicherheiten.“ Darum lehnt Brünker das Gesetz ab. Er fordert Chancengleichheit mit Bauern aus anderen Ländern der EU.
