Überraschende AnordnungTempo 30 statt Spielstraße in Buschhoven

Der verkehrsberuhigte Bereich auf der Dietkirchenstraße wird aufgehoben und in eine Tempo-30-Zone umgewandelt.
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Swisttal – Gerade erst hat das Straßenverkehrsamt mit einer neuen Tempo 30-Zone in Buschhoven einen langgehegten Wunsch von Bürgern dort erfüllt, jetzt darf an anderer Stelle im Ort schneller gefahren werden als bisher – und das überraschenderweise als Konsequenz von Bürgerbeschwerden über „Raser“ in einer Spielstraße, in der maximal Schrittgeschwindigkeit gilt.
Alle an dem Verfahren beteiligten Fachbehörden haben sich laut einer Mitteilung einvernehmlich darauf geeinigt, den verkehrsberuhigten Bereich auf der Dietkirchenstraße, auf der Vogtstraße und am Vogtweiher aufzuheben und in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Swisttaler Kommunalpolitiker nehmen die Entscheidung zähneknirschend hin – Bürgerfreundlichkeit sehe anders aus. Möglicherweise wird sich aber der Planungsausschuss nochmals mit dem Thema beschäftigen, um eine kostengünstige Lösung im Sinne der Anwohner zu finden.
Vertreter der Gemeinde, der Polizei und des Straßenverkehrsamtes hatten festgestellt, dass der Abschnitt nicht den gesetzlichen Anforderungen eines verkehrsberuhigten Bereichs genügt. Diese „Spielstraße“ müsse laut Straßenverkehrsordnung so gestaltet sein, dass keine Trennung von Fahrbahn und Gehweg erkennbar sei, teilte der Kreis mit. Durchgangsverkehr dürfe höchstens von nachrangiger Bedeutung sein. Die Straße müsse so gestaltet sei, dass sich die fahrbare und die zulässige Geschwindigkeit decken.
Sicherheit der Fußgänger hat Priorität
Die Gegebenheiten in Buschhoven entsprächen aber denen einer Tempo-30-Zone. Dies spiegelten laut dem Kreis die bei einer Untersuchung gemessenen Geschwindigkeiten wider. Sie lagen bei knapp 30 km/h – also um ein Vielfaches über Schrittgeschwindigkeit. Diese Beobachtung hatte erst zu dem Wunsch nach einer Geschwindigkeitsüberwachung geführt, deren Ergebnis nun für die Anwohner unbefriedigend ist. „Die von der Bevölkerung oftmals geforderte Durchführung von Messungen in verkehrsberuhigten Bereichen gestaltet sich aus zwei Gründen schwierig“, erklärte der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Harald Pütz, „zum einen kann mein Messdienst durch die hier verwendete Erfassungstechnik Messungen unterhalb von 10 km/h gar nicht durchführen. Zum anderen zeigt die aktuelle Rechtsprechung, dass die zu überwachende Schrittgeschwindigkeit keinen definierten Wert besitzt. Deshalb kann auch kein eindeutig bezifferbarer Geschwindigkeitsverstoß zugrunde gelegt werden“.
Bei einer Straßengestaltung wie in Buschhoven sei ein Aufenthalt von Fußgängern, geschweige denn spielenden Kindern auf der Fahrbahn zu gefährlich. Der verkehrsberuhigte Bereich führe zu einer Scheinsicherheit, die ausgeräumt werden müsse.
Im Zuge der Überprüfung sei deshalb vorrangig darauf geachtet worden, ob mit verschiedenen Bauelementen die gefahrene Geschwindigkeit verringert werden kann.
„Um die Anforderungen an einen verkehrsberuhigten Bereich zu erfüllen, müsste die komplette Straße umgebaut werden“, erklärte Bürgermeisterin Petra Kalkbrenner (CDU). „Der Gesetzgeber fordert einen niveaugleichen Ausbau der Straße. Dies würde enorme Kosten verursachen, die den Anwohnern sowie der Allgemeinheit nicht zuzumuten sind. Nach Würdigung der Gesamtumstände – und schweren Herzens – haben wir uns daher der Auffassung des Straßenverkehrsamtes und der Polizei angeschlossen. Der verkehrsberuhigte Bereich muss aufgehoben werden.“
