Burbach-ProzessZwei Behördenmitarbeiter freigesprochen

Ein Blick auf das Gelände der Notunterkunft in Burbach.
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Siegen – Im Prozess um misshandelte Flüchtlinge in einer Notunterkunft in Burbach sind zwei Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg freigesprochen worden. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Siegen am Donnerstag. In dem seit gut einem Jahr laufenden Verfahren war den beiden Männern Freiheitsberaubung durch Unterlassen vorgeworfen worden. Sie sollen laut Anklage gewusst haben, dass in sogenannten Problemzimmern Flüchtlinge eingesperrt und misshandelt wurden. Die beiden Behördenmitarbeiter hatten das bestritten. Sie wurden dem Gerichtssprecher zufolge am Mittwoch aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Der WDR hatte berichtet.
Notunterkunft Burbach im Ermittlervisier
Einer der Freigesprochenen sei nach wie vor bei der Bezirksregierung tätig, sagte ein Behördensprecher. Der andere sei altersbedingt ausgeschieden. Laut Anklage hatten sie ihr Dienstzimmer zeitweise gegenüber einem solchen Problemzimmer - und damit Kenntnis von den dortigen Vorgängen. Im Prozess zeigte sich aber laut Gerichtssprecher, dass die Flüchtlinge vor allem abends und nachts in diese Zimmer gebracht wurden, also außerhalb der Dienstzeit der zwei Behördenmitarbeiter. Zwei Zeugen, die die Männer im Ermittlungsverfahren belastet hatten, ruderten zudem im Strafprozess zurück.
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Heimleiter, Wachpersonal und Sozialbetreuer sollen monatelang bis September 2014 Geflüchtete in „Problemzimmern“ gequält und geschlagen haben. In dem Prozess, der sich voraussichtlich bis Sommer 2020 ziehen wird, waren ursprünglich 38 Personen angeklagt worden. Die Fälle von mehr als 20 Angeklagten sind noch zu verhandeln. Bisher gab es zehn Verurteilungen, drei Freisprüche und zwei Einstellungen. (dpa)