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Aufwandsentschädigung für FeuerwehrleuteFür die Freiwilligen gibt es künftig Geld

Lesezeit 3 Minuten

Um die Arbeit der Freiwilligen zu würdigen, sollen künftig Aufwandsentschädigungen gezahlt werden.

Weilerswist – Freiwillige zu finden, die der örtlichen Feuerwehr beitreten und dann den Brandschutz in den Dörfern sicherstellen, ist in der heutigen Zeit nicht einfach. Waren früher Landwirte und örtliche Handwerker oder Gastwirte die Stützen der Löschgruppen, so haben die Löschgruppen heute das Problem, dass viele ihrer Mitglieder tagsüber nicht mehr am Ort arbeiten. Und die Zahl der Einsätze steigt. Der Druck so manchen Arbeitgebers auf seinen Mitarbeiter, der vielleicht mehrfach im Monat zum Einsatz ausrückt und seinen Arbeitsplatz zeitweise im Stich lässt, nimmt zu. Zudem lockt ein vielschichtiges Freizeitangebot in den Ballungsräumen und drängt die Hilfsbereitschaft im Dienst der Allgemeinheit in den Hintergrund.

Um die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehrleute anzuerkennen und jungen Menschen einen Anreiz zu bieten, in die Feuerwehr einzutreten, will die Gemeinde Weilerswist den Ehrenamtlern eine Aufwandsentschädigung zahlen und Auslagen erstatten, die alle Angehörigen der Feuerwehr haben.

Nicht ohne Probleme

Ab 1. Januar gibt es Geld für die Feuerwehrleute (siehe auch „Jahres- und Monatspauschalen sowie Stundensätze“). Dafür hat sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Soziales einstimmig ausgesprochen. 70 000 Euro hat die Kommune dafür im Haushalt vorgesehen. Mehrfach tagten Arbeitskreise und „runde Tische“, um eine Lösung für das Zahlenwerk zu finden, das die Feuerwehrleute motivieren und ihnen gleichzeitig zeigen soll, dass sie und ihre Arbeit wertgeschätzt werden.

Eine zusätzliche Altersversorgung, wie etwa eine von den Politikern ins Spiel gebrachte „Feuerwehrrente“, wird es nicht geben. Auch die vorgesehene Lösung wird nicht ganz problemlos zu realisieren sein. Denn der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Aufwandsentschädigungen bis maximal 720 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei bleiben können. Deshalb hat die Kommune die jährliche Summe der Aufwandsentschädigungen für Brandsicherheitswachen, Brandschutzerziehung und kostenpflichtige Einsätze auf 720 Euro gedeckelt. Die Kommune holte sich in dieser Frage die notwendigen Informationen beim Finanzamt Euskirchen und beim Landesfeuerwehrverband.

In Paragraf 7 der Satzung heißt es: Die Empfänger der Entschädigungszahlungen haben die korrekte steuerrechtliche Behandlung der empfangenen Zahlungen selbst sicherzustellen. Die Gemeinde ist von jeder Haftung befreit. Die Satzung soll am 13. Dezember vom Rat beschlossen werden.

Jahres- und Monatspauschalen sowie Stundensätze

Für unterschiedliche Funktionen in der Freiwilligen Feuerwehr werden künftig Pauschalen und Stundensätze bezahlt. Die monatliche Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger: Leiter der Feuerwehr 200 Euro, stellvertretender Leiter 100 Euro, Zugführer 30 Euro, stellvertretender Zugführer 10 Euro, Löschgruppenführer 50 Euro, stv. Löschgruppenführer 25 Euro.

Der Gerätewart einer Löschgruppe erhält je Fahrzeug über 7,5 Tonnen 15 Euro, der Gerätewart einer Löschgruppe je Fahrzeug bis 7,5 Tonnen 10 Euro, der Gerätewart des Einsatzleitwagens ebenfalls 10 Euro. Ein Fachbereichsleiter bekommt monatlich 20 Euro, der Leiter der Atemschutzwerkstatt 30 Euro, der Atemschutzgerätewart jeder Löschgruppe 10 Euro, jeder taugliche Atemschutzgeräteträger 5 Euro.

Die ehrenamtliche Arbeit des Gemeindejugendwarts wird mit 40 Euro im Monat honoriert, die des stellvertretenden Gemeindejugendwarts mit 20 Euro. Der Leiter des Einsatzleitwagens wird pauschal im Monat mit 15 Euro für sein Engagement entlohnt.

Festgelegte Stundensätze werden erstattet, wenn Angehörige der Feuerwehr von der Gemeinde mit der Durchführung der Brandschutzerziehung, von Brandverhütungsschauen oder Brandsicherheitswachen beauftragt werden oder wenn sie kostenpflichtige Einsätze wie Technische Hilfeleistung ober bei mutwillig verursachten Bränden absolvieren.

13,50 Euro je Einsatzstunde erhalten Feuerwehrleute auch dann, wenn kostenpflichtige Einsätze anfallen, etwa bei böswilligem Fehlalarm oder Hilfeleistungseinsätzen, die von Haftpflichtversicherungen der Verkehrsteilnehmer bezahlt werden müssen. Dann wird für Brandschutzerziehung je Einsatzkraft 13,50 Euro, für Brandverhütungsschauen je Brandschutztechniker 17,50 Euro, für Brandsicherheitswachen und Absperrungen je Einsatzkraft 13,50 Euro und an den Leiter einer Brandsicherheitswache im Rang eines Gruppenführers 17,50 Euro gezahlt.

Für die Vereine übernimmt die Gemeinde die Kosten und hat einen entsprechenden fünfstelligen Betrag bereits in den Haushalt eingestellt. (bz)