BebauungsplanKaum einer hielt sich an die Auflagen

Thujas sind sehr beliebt, gemäß des Bebauungsplans im Mechernicher Wohngebiet „Vierwege“ aber verboten.
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Mechernich – Die Menschen sind verschieden: Der eine pflanzt gerne eine Buchenhecke in seinem Garten an, der andere zieht eine Begrenzung aus Thuja-Pflanzen vor. Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Wenn allerdings in einem Bebauungsplan festgesetzt ist, was alle Bürger gefälligst in ihren Garten zu pflanzen haben, wird die Sache komplizierter.
Der Mechernicher Stadtentwicklungsausschuss beschäftigte sich jetzt noch einmal mit dem Baugebiet „Vierwege“, für das bereits vor zehn Jahren der Bebauungsplan geändert wurde. Wie Stadtplaner Thomas Schiefer erläuterte, wurde damals festgesetzt, dass die für die 60 bis 70 Bauten festgesetzten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen von den Bürgern selbst nach bestimmten Vorschriften in ihren Gärten vorgenommen würden.
Jetzt, zehn Jahre später, hat sich herausgestellt, dass sich fast niemand an die Auflagen gehalten hat. Schiefer: „Im Frühjahr gab es dann Diskussionen.“ Demnach forderten einige Bürger, dass nun auch die Vorschriften umgesetzt werden sollten. Schiefer: „Das führte zu bösem Blut, die Pflanzvorschriften standen bei weiten Teilen der Bevölkerung nämlich einfach nicht mehr im Fokus.“
Aber auch Eigenheimbesitzer, die sich über diese Nachlässigkeit erregt hatten, hätten die Pflanzvorschriften nicht so umgesetzt, wie sie es nach dem Plan eigentlich hätten machen müssen, schilderte Schiefer das Dilemma.
Schließlich wurde eine Bürgerversammlung einberufen, zu der rund 45 Personen kamen. Bis auf eine Enthaltung hätten sich alle für eine Aufhebung des Bebauungsplans ausgesprochen. Die Mechernicher CDU griff die Anregung auf, und Fraktionsvorsitzender Peter Kronenberg beantragte für die Fraktion, den entsprechenden Bebauungsplan komplett aufzuheben.
Insbesondere grünordnerische und gestalterische Festsetzungen seien den Bürgern ein Dorn im Auge. Die CDU wolle Bürgern die Möglichkeit bieten, sich ihr privates Umfeld nach eigenen Vorstellungen gestalten zu können. Werde der Bebauungsplan aufgehoben, könnten die wenigen noch unbebauten Grundstücke auf der Grundlage von Paragraf 34 des Baugesetzbuches bebaut werden. Damit werde eine Bebauung, die sich in die Umgebung einfügt, erreicht.
Peter von Mayerhofen (FDP) brachte grundsätzliche Bedenken vor: Dies sei „eine Kapitulation von Rat und Verwaltung und eine Flucht aus der Gestaltungsverantwortung für die Stadt“. Es dürfe kein Präzedenzfall geschaffen werden. Diejenigen, die sich an die Auflagen gehalten hätten, seien dann die Dummen, und die anderen lachten sich ins Fäustchen. Hier räche sich, dass die Verwaltung offensichtlich die Bauaufsicht vernachlässige. „Wollen wir wirklich in einer Wohnstraße giftgrüne, rosahelle, graue oder orangefarbene Fassadenfarben haben?“, fragte von Mayerhofen. Und er gab zu bedenken, dass es im Falle der Aufhebung des Planes auch für die übrigen Baugebiete keine Berechtigung gebe, an Festsetzungen festzuhalten. Allerdings könne man über eine Änderung der Vorschriften für Grünanlagen reden.
Nathalie Konias (Grüne) sagte, sie habe ein Problem damit, dass die Anpflanzungen als Ausgleichsmaßnahmen gedacht gewesen seien. Und dafür gebe es Ökopunkte. „Wofür machen wir so etwas überhaupt, und wo sind die Punkte jetzt hin? Was lernen wir daraus?“
Stadtplaner Schiefer, der in der Sitzung darauf hinwies, dass seine Behörde nun wirklich nicht ständig alle Gärten kontrollieren könne, sagte: „Theorie und Praxis sind nicht immer zusammenzubringen.“ Offenbar mache es mehr Sinn, ökologische Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle durchzuführen. Die Stadt habe dafür ein Ökopunkte-Konto, auf das sie zurückgreifen könne.
Schließlich folgte der Ausschuss bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen dem Vorschlag von Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes zu starten. Bürger und Behörden können dabei ihre Bedenken vorbringen. Im Ausschuss wurde deutlich, dass letztendlich möglicherweise lediglich die Festsetzungen zu den Grünanlagen gestrichen werden.
