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Freilinger BürgerbegehrenWarum Blankenheimer Gemeindeverwaltung den Antrag ablehnt

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Im Blankenheimer Rathaus wurde das Freilinger Bürgerbegehren vorerst abgeleht.

Blankenheim – Die Gemeinde Blankenheim weist einen von Freilinger Bürgern vorgelegten Antrag auf ein Bürgerbegehren zum geplanten Bau von 20 kleinen Ferienhäusern im Wald oberhalb des Freilinger Sees in der derzeitigen Form zurück. Die Begründung des Plebiszits sei zu unbestimmt, heißt es in einem Schreiben der Verwaltung.

Reger Schriftverkehr zwischen Verwaltung und Initiatoren

Zwischen den Initiatoren des Bürgerbegehrens und der Gemeinde gibt zu dem Thema jetzt seit einigen Tagen einen regen Schriftverkehr. Grund ist die Übergabe des Antrags am 4. Oktober an Erwin Nelles, den Allgemeinen Vertreter von Bürgermeisterin Jennifer Meuren. Damit verbunden war die Bitte um die Erstellung einer Kostenschätzung seitens der Verwaltung für die Durchführung des Begehrens.

Diese Summe ist nach der NRW-Gemeindeordnung auf den zur Unterschriftensammlung ausgelegten Listen mitzuteilen. Das Scheitern an formalen Klippen droht nun auch der Freilinger Initiative, so Erwin Nelles in einem Schreiben an die Verantwortlichen des Begehrens, Patrick Koethe, Dirk Schumacher und Frank Hellenthal, das der Redaktion vorliegt.

Fragestellung zu unbestimmt

Denn Nelles moniert die von den Initiatoren gewählte Fragestellung: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde alle Planungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Feriendorfs (Beschlussvorlage der Gemeinde Nr. 519/2022 (XI) Bebauungsplan Nr. 7D) in Freilingen einstellt?“

Die gewählte Fragestellung und den Terminus „alle Planungen“ halte er für zu unbestimmt, so Nelles. Denn einerseits nehme man Bezug auf den Gemeinderatsbeschluss vom 15. September – er erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung –, andererseits auf den Bebauungsplan der Gemeinde. Er rege an, so Nelles an die Adresse der Initiatoren, das Begehren zu konkretisieren.

Verwaltung bietet Beratung an

Für den Zweck bietet er Beratungshilfe „im Rahmen meiner Verwaltungskraft“ an, wozu die Verwaltung laut Gemeindeordnung im Falle eines Bürgerbegehrens auch verpflichtet ist. Nicht gemeint sei damit eine Rechtsberatung. Das Angebot wollen die Initiatoren annehmen. „Wir halten natürlich an unserem Begehren fest“, sagt Dirk Schumacher. Man wolle gemeinsam mit der Verwaltung eine einwandfreie Begründung finden.

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Erst wenn alle Formalien geregelt sind, entscheidet der Gemeinderat. Das Thema steht nicht auf der Tagesordnung der kommenden Ratssitzung am Donnerstag, 20. Oktober.

Dafür aber ein anderes, das die Initiative interessieren dürfte: Neben ökologischen Bedenken gegenüber den Planungen auf zunächst 16000 Quadratmetern ist auch der jetzt schon bestehende Mehrverkehr durch Freilingen zum See und dem „Eifel Camp“ ein Kritikpunkt nicht nur der Bürgerentscheid-Initiatoren. Im öffentlichen Teil der Ratssitzung am Donnerstagabend geht es jetzt genau darum: Ein Verkehrskonzept oder Verkehrsleitsystem für Freilingen.

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