NaturschutzBürger bemerkt Verschwinden von Grünstreifen an Kaller Feld – Bauhof war Übeltäter

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An den Feldern in Kall wurden Grünstreifen entfernt.

Auf der rechten Seite ist der Grünstreifen verschwunden, auf der anderen Seite sind nur noch Reste übrig geblieben.

Ein aufmerksamer Bürger meldete dem Kaller Ordnungsamt einen verschwundenen Grünstreifen. Diese bieten oftmals Lebensraum für Tiere.

Blüh- und Grünstreifen an Äckern und Feldern sind wichtige Lebensräume für verschiedene Tierarten. „Trotzdem kommt es immer wieder mal vor, dass solche Randbereiche umgepflügt werden“, erklärte der Teamleiter des Kaller Ordnungsamts, Harald Heinen.

Als nun der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) beim Kreis Euskirchen so ein Fall bei Keldenich gemeldet wurde, schaltete die UNB die Gemeinde ein und forderte Heinen auf, Kontakt zu dem Landwirt aufzunehmen und weitere Maßnahmen zu unterbinden. Das konnte sich Heinen dann aber schenken, denn wie sich herausstellte, war der Bauhof der Gemeinde in dem Fall der Übeltäter.

Streifen bei Keldenich „verschwunden“

Blühstreifen an Feldern bieten Insekten ein vielfältiges Angebot, die wiederum Nahrung für die Jungtiere vieler bodenbrütender Feldvogelarten sind. Peter Josef Müller aus Sötenich war nun aufgefallen, dass zwei solcher Streifen bei Keldenich „verschwunden“ waren.

Nach Angaben von Kreispressesprecher Wolfgang Andres war in der ersten Aprilwoche der Wegsaum auf der einen Seite abgeschoben worden, in der Woche danach sei dann die gegenüberliegende Seite an der Reihe gewesen. In Keldenich handele es sich um Feldränder mit einer überwiegend von Kräutern und Gräsern geprägten Vegetation entlang von Wegen und Straßen sowie am Rand von landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Grünstreifen wurden umgepflügt weil Wasser nicht ablief

„Die UNB hatte bereits Anfang vergangener Woche aufgrund der Anzeige eines Bürgers Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen, die Eigentümerin der Wegeparzelle ist. Dabei stellte sich heraus, dass der Ackerrandstreifen durch den Bauhof der Gemeinde abgeschält wurde“, berichtete Andres. Die Gemeinde habe angegeben, im Rahmen der Gefahrenabwehr gehandelt zu haben, da das Wasser dort nach Niederschlägen nur sehr langsam abgelaufen sei.

„Die Gemeinde hat den Bauhof aber angewiesen, den Ackerrandstreifen wieder in der voller Breite herzustellen und mit einer Grassamenmischung nach Vorgabe der UNB neu einzusäen“, hob Andres hervor. Eine Strafe gebe es jetzt nicht: „Der Fehler ist passiert, und der Schaden wird wieder gutgemacht.“ Solche oder ähnliche Beschwerden würden immer mal wieder bei der UNB eingehen. „Wichtig ist in solchen Fällen, dass der Wegsaum an sich erhalten bleibt und nicht untergepflügt und anschließend beackert wird“, unterstrich der Kreispressesprecher.

Grünstreifen muss laut Gesetz wieder hergestellt werden

Das sei nämlich ein Verstoß gegen das Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Streifen müsse durch Einsaat oder Selbstbegrünung wiederhergestellt werden. „In der Regel werden solche Fälle an die betroffene Stadt oder Gemeinde weitergegeben, da sie Eigentümerin der Wege ist.

Anschließend regelt die Kommune mit dem Verursacher die Wiederherstellung des Wegsaumes“, erläuterte Andres das Prozedere. Diese Vorgehensweise habe sich in der Vergangenheit bewährt. „An den beiden Feldrändern bei Keldenich staute sich bei starken Niederschlägen das Wasser“, erklärte Bauhofleiter Andre Kaudel. Deshalb habe die Verwaltung dem Bauhof den Auftrag erteilt, dort tätig zu werden. Kaudel räumte den Fehler ein: „Das hätten wir mit der UNB absprechen müssen.“

Wegränder und Rabatte an neuralgischen Punkten müssten aber alle paar Jahre geschält werden, um den Wasserabfluss zu gewährleisten. Wegen der zahlreichen Aufgaben nach der Flut sei man mit den Maßnahmen nun etwas in Verzug. „Wir haben aber jetzt erst einmal alle weiteren Maßnahmen zurückgestellt“, erklärte der Bauhofleiter. Obwohl also in Keldenich der Bauhof der Verursacher war, will Harald Heinen den Fall zum Anlass nehmen, die Landwirte bei den anstehenden Sitzungen der großen Jagdgenossenschaften noch einmal für das Thema zu sensibilisieren.


Aufgaben der UNB

Für die Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorschriften ist die Untere Naturschutzbehörde (UNB) zuständig. Nach Angaben der Kreisverwaltung Euskirchen befasst sich die Behörde am häufigsten mit unerlaubten Gehölzrückschnitten oder -beseitigungen. „Entweder, weil diese Rückschnitte zur falschen Zeit erfolgen oder weil sie grundsätzlich nicht erlaubt sind“, so Kreispressesprecher Wolfgang Andres. Vom 1. März bis zum 30. September ist es verboten, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Nur Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt.

Ein weiteres Thema seien Erdaufschüttungen und Geländeveränderungen. „Diese erfolgen oftmals, um Flächen besser bewirtschaften zu können oder um Erdaushub einfach loszuwerden“, so Andres. Wiederholt gehen auch Anzeigen ein, weil an Gebäuden Schwalbennester entfernt oder dort Vergrämungsmaßnahmen ergriffen wurden. Weitere Vergehen sind das Parken auf oder Befahren von Flächen in Naturschutzgebieten, das Sammeln von Pilzen über den Privatgebrauch hinaus und freilaufende Hunde in Naturschutzgebieten.

In den vergangenen Jahren häufen sich laut Andres die Beschwerden wegen illegaler Freizeitnutzungen in den Schutzgebieten. Dazu gehören Mountainbikefahren, Reiten, das Begehen von Flächen abseits von Wegen sowie das Zelten und Campen. „Hier gibt es in einigen Bereichen eine echte Szene, die sogenannten Bushcrafter“, erklärte Andres.

Für Altreifen im Wald ist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW zuständig. Liegen sie in der freien Landschaft ist vorrangig die Untere Abfallwirtschaftsbehörde der Ansprechpartner. Bei Ölkanistern liegt die Zuständigkeit oft bei der Unteren Wasserbehörde.

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