Kommentar zum Fall Ralf MeierKreis Euskirchen agiert nicht bürgernah

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
Ein Mann steht an einem Motorrad.

Ralf Meier aus Dottel hat ADHS und wurde nun erneut zu einer psychiatrischen verkehrsmedizinischen Begutachtung aufgefordert.

Trotz Niederlage vor Gericht will der Kreis Euskirchen erneut die Fahrtüchtigkeit von Ralf Meier aus Kall-Dottel, der ADHS hat, prüfen lassen. Ein Kommentar.

Anwältin Steffi Hübner bringt es auf den Punkt: „Ich weiß nicht, ob so etwas sein muss.“ Bei allem Verständnis dafür, dass die Kreisverwaltung die Fahrtauglichkeit von Fahrern überprüfen muss, wenn es Zweifel an deren Eignung gibt: Aber muss sie deshalb einen Bürger über Jahre hinweg mit Anordnungen unter Druck setzen?

In dem aktuellen Fall wird man das Gefühl nicht los, dass die Kreisverwaltung ein Stück weit auch ihre Macht demonstrieren und Meier zu einer Begutachtung zwingen will. Schließlich habe das Verwaltungsgericht Aachen mitgeteilt, dass eine „präventive Maßnahme der Gefahrenabwehr“ ergriffen werden kann. Von „muss“ war da aber nicht die Rede.

Kreis Euskirchen lehnt Gespräche ab

Betroffen ist in dem Fall ein 57-jähriger Auto- und Motorradfahrer, der, nach Meinung aller, im Straßenverkehr bislang nicht negativ in Erscheinung getreten ist. Seine Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) war erst vor einigen Jahren diagnostiziert worden; jahrzehntelang war er gefahren, ohne davon zu wissen. Seit dem unsäglichen Unfall, der den Kreis Euskirchen auf den Plan rief, sind auch wieder mehr als drei Jahre vergangen, ohne dass Meier am Steuer auffällig geworden wäre.

Da stellt sich schon die Frage, warum nicht spätestens jetzt ein Gespräch mit Meier und seiner Anwältin gesucht wurde. Auch wenn das nicht immer leicht ist. Entsprechende Angebote hatte der Kreis stets abgelehnt.

Die Kreisverwaltung wird stattdessen nicht müde, auf die Straßenverkehrsordnung und den „Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung“ hinzuweisen, und lässt so den Amtsschimmel weiter kräftig wiehern. Ob das Vorgehen, das ja auch Kosten verursacht, der ganzen Angelegenheit angemessen ist, müssen wohl wieder Richter entscheiden. Bürgernah ist es mit Sicherheit nicht.

Rundschau abonnieren