GaspreisbremseDas müssen e-regio-Kunden im Kreis Euskirchen wissen

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Die Flamme eines Gasherdes brennt in einer Küche.

Die Bundesregierung will bei der ab März geplanten Gaspreisbremse eine Entlastungslücke für die Monate Januar und Februar schließen.

Die e-regio hat im Kreis Euskirchen etwa 75.000 Kunden. Die meisten davon werden im Dezember mit der Soforthilfe entlastet. Doch wie geht es im kommenden Jahr weiter. Das Unternehmen klärt auf und warnt gleichzeitig.

400.000 Briefe und E-Mails an Kunden hat die e-regio nach eigenen Angaben in diesem Jahr verschickt – in einem Jahr ohne Krise seien es 40.000 gewesen. „Wir mussten beispielsweise Preisanpassungen oder Abschläge kommunizieren“, erklärt Stefan Dott, Geschäftsführer von e-regio. Und in den kommenden Wochen dürften weitere Schreiben hinzukommen.

Der Grund: die Soforthilfe sowie die Gas- und Strompreisbremse für etwa 75.000 Kunden. In den vergangenen Tagen befassten sich laut Dott „sehr viele Mitarbeiter“ mit der Umsetzung des Soforthilfepakets Gas und Wärme, das der Bund auf den Weg gebracht hat. „Wir haben für uns ein gutes Konzept gefunden“, berichtet Dott, der nicht unbedingt mit einer Entspannung auf dem Energiemarkt rechnet.

Was muss man über die Soforthilfe wissen?

Private und gewerbliche Verbraucher müssen wegen der Energiemarktkrise weiter mit stark gestiegenen Preisen für Gas und Wärme rechnen und planen. Der Staat möchte die teilweise erheblichen Mehrbelastungen mit einer Soforthilfe abfedern. Haushalte, kleinere Unternehmen oder bestimmte Einrichtungen brauchen deshalb im Dezember keinen Abschlag für Gas und Wärme zu zahlen. Auch für Industrie und Gewerbe gibt es eine Entlastung – jedoch nur bis zu einem Jahresverbrauch von 1,5 Millionen Kilowattstunden. Darüber hinaus gelten besondere Voraussetzungen.

Für wen gilt die Soforthilfe nicht?

Die Soforthilfe gilt nicht für Stromkunden. Auch Haushalte und Unternehmen, die beispielsweise Öl oder Pellets als Energiequelle nutzen und deren Preise ebenfalls stark gestiegen sind, schauen in die Röhre. „Die Belastung ist bei allen enorm gestiegen“, sagt Markus Böhm, Geschäftsführer von e-regio: „Gas ist natürlich am spürbarsten, weil es in der Vergangenheit sehr günstig war.“

E-Regio warnt bei Gaspreisbremse vor Betrügern

Zudem erhalten auch sogenannte Letztverbraucher keine Soforthilfe für Entnahmestellen, soweit sie dort Erdgas für den kommerziellen Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen beziehen. Das gilt auch für zugelassene Krankenhäuser. Sind sie Letztverbraucher, erhalten sie keine Soforthilfe.

Für wen gilt die Soforthilfe sonst noch?

Für spezifische soziale Einrichtungen wie zugelassene Pflege-, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie Kindertagesstätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Zudem gibt es sie für staatliche, staatlich anerkannte oder gemeinnützige Einrichtungen des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs sowie Bildungseinrichtungen und Vereine. Und Einrichtungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Wie läuft die Abwicklung je nach Zahlungsmodalität?

Wer seine Abschläge monatlich per Überweisung oder in bar bezahlt, braucht den im Dezember 2022 fälligen Abschlag nicht zu überweisen beziehungsweise zu bezahlen.

Wer einen Dauerauftrag eingerichtet hat, kann diesen für den Monat Dezember unterbrechen. Falls der Betrag im Dezember doch überwiesen wird, wird die e-regio diesen in der nächsten Verbrauchsabrechnung verrechnen. „Es geht kein Geld verloren“, versichert Geschäftsführer Stefan Dott.

Für Soforthilfe kann der Dauerauftrag gestoppt werden

Wer dem Energieversorger eine Einzugsermächtigung (Lastschriftverfahren) erteilt hat, muss nichts unternehmen. „Wir ziehen den Abschlag, der im Dezember fällig wird, nicht ein“, sagt Dott.

Und wenn Firmen mehr als 1,5 Mio. kWh verbrauchen?

Diese Unternehmen müssen laut Dott bis zum 31. Dezember 2022 gegenüber dem Erdgaslieferanten in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe vorliegen. Andernfalls entfalle der Anspruch.

Gibt es für Flutopfer eine besondere Regelung?

Nein. „Die gesetzlichen Vorgaben sind sehr starr“, sagt Geschäftsführer Böhm. Zudem richte sich die Soforthilfe an die Jahresprognose. Die gilt auch, wenn die Heizung erst im Laufe des Jahres 2022 wieder in Betrieb gegangen ist. Auch wenn im Zuge dessen Wärmepumpe gegen Gasheizung getauscht worden ist, hat das keine Auswirkungen.

Wie wird die Soforthilfe für Privatkunden abgewickelt?

In zwei Schritten: Schritt eins ist die vorläufige Entlastung: Als Kunde braucht man im Dezember 2022 den fälligen Abschlag nicht zu bezahlen. Im zweiten Schritt steht eine genau zu berechnende Entlastung zu, die nicht zwingend dem Abschlag entspricht. Der exakte Betrag wird mit dem vorläufige Entlastungsbetrag (Dezemberabschlag) verrechnet.

Das passiert mit der Jahresverbrauchsabrechnung im kommenden Jahr. Für die Kunden kann es also eine Gutschrift geben – wenn der Abschlag geringer war als der exakt berechnete Betrag. Oder es wird eine Zahlung an die e-regio nötig – wenn man mehr Soforthilfe erhalten hat (durch den nicht gezahlten Dezember-Abschlag) als man verbraucht hat

Wie soll die Gaspreisbremse funktionieren?

Die Gaspreisbremse soll so funktionieren, dass für 80 Prozent des Jahresverbrauchs, den der Gasversorger im September 2022 für den jeweiligen Gasanschluss prognostiziert hat, ein fester Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde gilt. Bei der e-regio beträgt der Preis in der Grundversorgung ab dem 1. Januar 15 Cent. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kunden mit Bestandsverträgen noch niedrigere Gaspreise haben können, diese jedoch in den kommenden Monaten unterschiedlich ansteigen werden.

Ein Mann dreht in einer Wohnung am Thermostat einer Heizung.

Die Energiepreise sind in den vergangenen Monaten auch im Kreis Euskirchen stark gestiegen.

Verbraucht man mehr als 80 Prozent seines angenommenen Jahresverbrauchs, muss man für den darüber hinausgehenden Anteil den jeweiligen Gaspreis zahlen, der im Vertrag mit dem Gasversorger vereinbart wurde. Für die 80 Prozent gelten die zwölf Cent. „Verbraucht man weniger als 80 Prozent, muss von der Vergünstigung nichts zurückgezahlt werden. Das soll den Sparanreiz zusätzlich erhöhen“, so Böhm.

Für Industriekunden gilt ein Höchstbetrag von sieben Cent für maximal 70 Prozent des Verbrauchs. Anschließend gilt auch hier der Vertragspreis.

Es gibt Menschen, die aus der Situation Profit schlagen wollen
Ilona Schäfer, Pressesprecherin von e-regio

Wie soll die Strompreisbremse funktionieren?

Genauso wie die beim Gaspreis, aber es gelten andere Parameter. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 Kilowattstunden wird bei 40 Cent inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte begrenzt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt die Grenze bei 13 Cent zuzüglich Steuern, Abgaben und Umlagen für 70 Prozent des bisherigen Verbrauchs.

Sind Gaspreisbremse und Soforthilfe identisch?

Nein. Die Gaspreisbremse greift erst im kommenden Jahr – nach derzeitigem Stand spätestens ab 1. März 2023. Eines ist aber schon jetzt klar: Ein hundertprozentiger Ausgleich der Belastungen wird es nicht geben.

Wie sieht es mit der Wärme aus?

Der Entlastungsbetrag beläuft sich auf die Höhe des Septemberabschlages 2022 zuzüglich eines Aufschlages von 20 Prozent. In einem ersten Schritt gilt auch für Wärmekunden: Der im Dezember fällige Abschlag entfällt. Über die weitere Vorgehensweise will das Unternehmen die Kunden in Kürze informieren.

Mieter müssen auf Soforthilfe wohl noch warten

Die Entlastung des Vermieters wird an den Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben. Mieter, die seit Frühjahr 2022 bereits erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, müssen im Dezember den Erhöhungsbetrag nicht zahlen. Bei Neuverträgen kann laut Bund davon ausgegangen werden, dass die Nebenkosten bereits an die gestiegenen Energiepreise angepasst worden sind.

In diesem Fall wird der Mieter im Dezember 2022 von der Abschlagpflicht in einer pauschal festgelegten Höhe befreit. „Der Mieter spürt die Entlastung wohl erst meist nach der Jahresendabrechnung. Die Weitergabe der Entlastung ist Sache des Vermieters“, so Böhm.

Welche möglichen Fallen warten auf die Kunden?

„Es gibt Menschen, die aus der Situation Profit schlagen wollen“, sagt Ilona Schäfer, Pressesprecherin der e-regio. Das Unternehmen habe Kenntnis von Trickanrufen mit dem Ziel, an sensible Daten zu kommen. „Die Anrufer versprechen beispielsweise, die Soforthilfe zu überweisen“, weiß Schäfer und erklärt dazu: „Wir rufen keinen an. Wir fragen nie nach Kontodaten.“

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