Mord in SötenichSchiesberg legt Revision ein

Besondere Sicherheitsvorkehrungen im Aachener Landgericht zu Beginn des Prozesses um den Werkstatt-Mord.
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Aachen/Sötenich – Er hatte es nach der Urteilsverkündung bereits angedeutet, gestern bestätigte Verteidiger Albert Stumm auf Nachfrage, dass er und sein Mandant Ralf Schiesberg Revision gegen das Urteil des Aachener Landgerichts eingelegt haben. Die Richter hatten Schiesberg wegen Mordes an seinem 32-jährigen Freund und Geschäftspartner aus dem Stadtgebiet Mechernich zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Sie sahen es als erwiesen an, dass Schiesberg ihn mit zwei Schüssen in der Sötenicher Werkstatt "heimtückisch ermordet hat".
Anwalt hatte auf Totschlag plädiert
"Bei diesem Ergebnis wäre es fahrlässig, es nicht überprüfen zu lassen", so Stumm. "Ich werde mich an das halten, was ich bereits plädiert habe", so der Anwalt weiter. Er hatte die Beziehung seines Mandanten zum späteren Opfer als eine Freundschaft beschrieben, in der aus einem Hilfeersuchen um Geld ein Drängen, später eine massive Forderung geworden sei. Sein Mandant habe keinen anderen Ausweg gesehen. Daher hatte Stumm auf sechs Jahre Freiheitsstrafe wegen Totschlags plädiert.
Revision beim Bundesgerichtshof
In vielen Punkten der Urteilsbegründung finde er, so Stumm, sein Plädoyer wieder - im Ergebnis seien die Richter zu einer anderen Bewertung gekommen. Diese soll durch die Revision vom Bundesgerichtshof überprüft werden.
Ermittlungen gegen Frau des Opfers
Die Staatsanwaltschaft Aachen erklärte gestern, dass die Ermittlungen gegen die Ehefrau des Opfers sowie gegen die Ehefrau und den Vater des Verurteilten noch nicht abgeschlossen seien. Im Verfahren gegen Ralf Schiesberg war die Rede davon, dass die Ehefrau des Opfers in der Vermisstenanzeige für ihren Mann ein falsches Datum angegeben und so die Ermittlungen behindert haben soll. Schiesbergs Ehefrau soll bei der Beseitigung der Leiche geholfen und der Vater seinen Sohn aufgefordert haben, den zweiten Schuss abzufeuern. Die Beweislage sei aber recht dürftig, so Staatsanwalt Peter Jansen, so dass es schwierig werde, Anklage zu erheben.
Drei Helfer verurteilt
Drei Helfer, die Ralf Schiesberg nach der Tat unterstützt hatten, wurden vom Amtsgericht Schleiden bereits verurteilt. Der Mann aus der Gemeinde Kall, der die Tatwaffe zersägt und im Rursee versenkt hatte, erhielt eine Strafe von zehn Monaten zur Bewährung. Eine 48-jährige Frau aus Erftstadt, die mit Schiesberg eine Affäre gehabt und beim Putzen des Tatorts geholfen hatte, wurde zu sechs Monaten zur Bewährung verurteilt. Und ein weiterer Mann aus der Gemeinde Kall, der den Anhänger mit der Leiche in seiner Garage versteckte, muss 80 Tagessätze à 30 Euro zahlen.