Keine Kosten für BürgerDiese Straßensanierungen in Nettersheim sind geplant

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Die ersten Straßenbauarbeiten am Jonaskreuz in Nettersheim nahmen Stefan Grießhaber (v.l.), Norbert Crump und Ernst Lambertz in Augenschein. 

Nettersheim – Eine Vielzahl von Erneuerungen und Instandsetzungen steht im Straßennetz der Gemeinde Nettersheim an. Nachdem das Straßen- und Wegekonzept vom Rat verabschiedet wurde, werden nun die Arbeiten umgesetzt. So wurden die Gemeindeverbindungsstraßen zwischen Roderath, Bouderath und Holzmülheim rund um das Jonaskreuz bereits mit einer neuen Teerdecke versehen.

„Das Tolle ist, dass die Bürger nicht belastet werden“, gab Bürgermeister Norbert Crump bei einem Vor-Ort-Termin am Jonaskreuz bekannt. Dafür müssten viele verschiedene Förderschienen ausgenutzt werden. Insgesamt 50 innerörtliche Straßen werden saniert, nach der Flut wieder aufgebaut oder gehen in den Endausbau. „Für die kommunalen Straßen werden wir jedes Jahr 100.000 Euro ausgeben“, so Crump: „Wir werden in der Infrastruktur weit vorankommen und erhebliche Verbesserungen bekommen.“

Wiederaufbau nach dem Hochwasser

Noch immer stehen Flutschäden in Millionenhöhe im Straßennetz der Gemeinde zur Sanierung an. 29 Straßen in Nettersheim, Holzmülheim, Marmagen, Pesch, Tondorf und Engelgau sollen wieder instandgesetzt werden. Diese Arbeiten werden über den Wiederaufbauplan der Gemeinde finanziert. Rund 7,8 Millionen Euro stehen dafür bei einem Fördersatz von 100 Prozent bereit und sind auch von der Bezirksregierung bereits bewilligt.

Dorferneuerung

Bereits in das Programm aufgenommen und bewilligt sind die Holzmülheimer Straße in Frohngau, Am Kirchberg und Rosenthalstraße in Nettersheim. Bei einem Fördersatz von 65 Prozent rechnet die Verwaltung mit einer Gesamtförderung von 750.000 Euro.

Anliegerbeiträge

Straßen und Wegekonzept

Die Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes wurde mit dem § 8a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) eingeführt, um transparent über die Straßenausbaupläne einer Kommune zu unterrichten. Dieses solle für fünf Jahre gelten und alle zwei Jahre überarbeitet werden.

Fördertopf

Einen Fördertopf in Höhe von 65 Millionen Euro hat das Land aufgelegt, mit dem die Bürger von den Anliegerbeiträgen entlastet werden sollen. Diese stehen seit Jahren in der Kritik. Bei überörtlichen Straßen liegt die grundsätzliche Beitragspflicht bei 50 Prozent der Kosten, bei Anliegerstraßen bei 60 Prozent.

Keine Anliegerbeiträge in Nettersheim

Noch nie seien Anliegerbeiträge in Nettersheim erhoben worden, so Bürgermeister Norbert Crump. Dies sei durch die Beteiligung der Bürger an den Ausbaumaßnahmen kompensiert worden: „Ich habe selber noch den Gehweg vor meinem Haus in Frohngau gepflastert.“ Dies sei in Zukunft nicht mehr notwendig, da zur Entlastung der Beitragspflichtigen ein Förderantrag gestellt wird. (sev) 

Geplant sind außerdem der Ausbau der Ahornstraße in Bouderath und der Weidenstraße in Zingsheim. Hier beträgt die anvisierte Förderung rund 500.000 Euro bei einem Fördersatz von 65 Prozent.

Endausbau

Acht Straßen in den Neubaugebieten Die Acht Morgen in Marmagen sowie den Nettersheimer Baugebieten Auf Graben I und II sowie Brotkiste gehen in den Endausbau. Auch hier sei keine Belastung zu erwarten, erläuterte Crump, da die Kosten im Kaufpreis der Grundstücke enthalten und damit finanziert sind.

Erhaltungssubventionen

Bereits in der Umsetzung sind die Baumaßnahmen, die im Rahmen des Sonderprogramms Erhaltungssubventionen gefördert werden. Drei Straßen wurden dabei saniert: An der Kauel in Roderath, Jonas-Kreuz-Straße in Bouderath und die Schleidstraße in Holzmülheim. Bei einem Fördersatz von 85 Prozent werden diese mit 201.400 Euro gefördert.

Straßenausbau

Der Ausbau von fünf Straßen soll über den neuen §8a des Kommunalabgabengesetzes und die darin enthaltene Förderung der Anliegerbeiträge abgewickelt werden.

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Darin enthalten sind die Straßen Zur Bonnheck in Buir, Auf der Kumm in Frohngau, Im Auel in Marmagen sowie die Bergstraße in Nettersheim. Auch der Ausbau der Rohrer Straße (Kreisstraße) in Tondorf, der bereits vom Rat beschlossen ist, soll so finanziert werden. 

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