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Feuer in ZUE VogelsangStaatsanwaltschaft wirft 35-Jährigem zehnfachen versuchten Mord vor

Lesezeit 2 Minuten
Kräfte der Schleidener Feuerwehr löschen einen Brand in einem Gebäude der Flüchtlingsunterkunft in Vogelsang.

Mit einem Großaufgebot bekämpfte die Schleidener Feuerwehr am 23. November 2024 einen Brand in der Flüchtlingsunterkunft in Vogelsang.

Brandstiftung und versuchten Mord in zehn Fällen wirft die Staatsanwaltschaft einem Ex-Bewohner der Geflüchtetenunterkunft in Vogelsang vor.

Weil er in eine andere Unterkunft verlegt werden wollte, soll ein 35-jähriger Mann am 23. November des vergangenen Jahres ein Gebäude der Zentralen Unterbringungseinrichtung für Geflüchtete des Landes NRW (ZUE) in Schleiden-Vogelsang in Brand gesteckt haben. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat nun Anklage gegen den ehemaligen Bewohner erhoben.

Bei dem verheerenden Feuer war das Gebäude, in dem damals insgesamt 18 Menschen untergebracht waren, zerstört worden. Die Schleidener Feuerwehr war mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften vor Ort, konnte aber nicht verhindern, dass der aus Holz errichtete Bungalow komplett ausbrannte. Zwei angrenzende Häuser waren danach wegen Schäden durch Löschwasser und Rauch ebenfalls nicht mehr bewohnbar.

Feuer wurde in einem unbelegten Zimmer der Unterkunft gelegt

Die Staatsanwaltschaft Aachen hat den ehemaligen Bewohner nun unter anderem wegen zehnfachen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Zum Tatzeitpunkt sollen sich nach Angaben des Landgerichts Aachen noch zehn Menschen in dem Gebäude befunden haben – einige sollen noch geschlafen haben, als das Feuer gelegt wurde.

Der 35-Jährige, der laut einer Sprecherin des Landgerichts die algerische Staatsbürgerschaft besitzt, soll das Feuer in einem unbewohnten Zimmer des Gebäudes gelegt und sich danach in sein eigenes Zimmer begeben haben. Alle Bewohner konnten das brennende Gebäude noch rechtzeitig verlassen, trotzdem mussten vier der Bewohner wegen Rauchgasvergiftungen im Krankenhaus behandelt werden.

„Weil der Angeklagte bereits seit längerer Zeit unter einer psychiatrischen Erkrankung leiden soll, welche zur Tatbegehung im Zustand zumindest erheblich verminderter Schuldfähigkeit geführt haben soll, wird es in dem Verfahren auch darum gehen, ob seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist“, teilte eine Sprecherin des Aachener Landgerichts auf Anfrage mit.

Wann der Prozess beginnt, steht jedoch noch nicht fest. Eine Entscheidung über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens sei in Kürze zu erwarten, so die Sprecherin weiter.