BewährungsstrafeBlankenheimer besaß kinder- und jugendpornografische Dateien

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Das Bild zeigt die Außenansicht des Amtsgerichts Schleiden.

Ein 80-Jähriger aus der Gemeinde Blankenheim musste sich vor dem Amtsgericht Schleiden wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien verantworten.

Ein Senior aus der Gemeinde Blankenheim wurde wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Als Angeklagter vor Gericht zu stehen, dürfte für niemanden eine Freude darstellen. Noch weniger, wenn die intimsten Lebensbereiche schonungslos offengelegt werden, weil das Verfahren sich um den Vorwurf des Vertriebs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Dateien dreht. „Muss ich das sagen?“, fragte der 80-Jährige aus dem Gemeindegebiet Blankenheim, als die Vorsitzende Richterin Claudia Giesen vom Amtsgericht Schleiden von ihm wissen sollte, auf welchen Pornowebseiten und in welchen Foren er unterwegs sei.

Der Angeklagte gab zögerlich, aber offen Auskunft über seine Internetaktivitäten. Er blieb aber dabei, dass er keine Ahnung habe, wie die zehn Dateien, um die es in dem Verfahren ging, auf seinen Laptop gelangt sein könnten.

Angeklagter war schon zweimal den Behörden aufgefallen

Gleich zweimal war der Blankenheimer den Behörden aufgefallen. So hatte er im Jahr 2017 über Skype mit jemandem gechattet, der sich als 13-jähriger Junge ausgab. Da der Inhalt sich um die sexuellen Aktivitäten Minderjähriger drehte, wurde die Kriminalpolizei in Bielefeld aufmerksam und brachte den Fall zur Anzeige.

Darüber hinaus kam aus den USA, wo die Organisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) den Internetverkehr bei großen Anbietern überwacht, der Hinweis an das BKA, dass bei der Speicher- und Transferplattform Dropbox mehrere als kinderpornografisch inkriminierte Dateien hochgeladen worden waren.

Gericht: Senior gab an, Dropbox nicht zu kennen

Die Ermittlungen führten in beiden Fällen zu dem Blankenheimer. Bei einer Hausdurchsuchung wurden sein Laptop und das Handy beschlagnahmt. Auf beiden Geräten wurden Tausende legaler pornografischer Dateien gefunden, auf dem Laptop dazu aber auch zwei Videos und acht Bilder, die von den Experten eindeutig als kinderpornografisch identifiziert wurden.

Er wisse nicht, was Dropbox sei, das habe er noch nie benutzt, behauptete der Angeklagte. Für das Gericht war die Aussage nicht glaubhaft, weil das dortige Benutzerkonto mit seinem Klarnamen und seiner E-Mail-Adresse angelegt worden war.

Zweimal wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien verurteilt

Auch fielen seine Vorstrafen erschwerend ins Gewicht. Bereits zweimal war der Angeklagte wegen des Besitzes kinderpornografischer Dateien vom Amtsgericht Schleiden verurteilt worden, einmal zu einer Geldstrafe, das andere Mal zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe.

Diesmal gab der 80-Jährige zu, dass er regelmäßig Chats führen würde. „Ich fange nicht an mit dem Thema, aber man wird dann auch oft angeschrieben“, sagte er. Dabei bekäme er auch immer wieder Dateien zugesandt, die er aber löschen würde, sollten sie kinderpornografischen Inhalt haben, behauptete er. Aufgrund der Last der Beweise verurteilte das Schöffengericht den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

„Dieser Teil des Internets ist nicht mehr heimlich, sondern unterliegt der effektiven Strafverfolgung“, stellte Richterin Giesen fest. Das habe der Angeklagte billigend in Kauf genommen. Die Hürden bei der Beschaffung von illegalen Inhalten seien gering.

Allerdings seien es diesmal im Gegensatz zu den früheren Verfahren nur wenige Dateien gewesen. So gehe das Gericht davon aus, dass der Angeklagte sich nach seinen Erfahrungen ein entsprechendes Verhalten angewöhnt habe, so dass eine Bewährungsstrafe ausreichend sei. Allerdings wurde ihm die Zahlung einer Geldbuße von 1000 Euro an den Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule auferlegt.

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