GemündGericht verurteilt Blankenheimer erneut wegen Kinderpornografie

Lesezeit 3 Minuten
Symbolbild

Symbolbild

Schleiden-Gemünd – Bereits zum zweiten Mal innerhalb weniger Jahre musste sich ein Blankenheimer wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien verantworten. 2018 hatte ihn das Amtsgericht Euskirchen wegen der Taten zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun stand er in Gemünd vor den Kadi, wo ihm der Besitz von 79 Dateien zur Last gelegt wurde.

Der Hinweis auf die Tat kam aus Amerika, wo die Organisation „National Center for Missing & Exploited Children“ (NCMEC) im Jahr 2018 auf einen auffälligen Datentransfer bei Facebook aufmerksam wurde. Von hier aus landete der Fall beim Landeskriminalamt. Schnell stand der Blankenheimer über die IP-Adresse und den Benutzernamen im Fokus der Ermittlungen. Es folgte eine Hausdurchsuchung. Dabei wurden mehrere Computer und Festplatten beschlagnahmt, auf denen die Dateien identifiziert wurden.

Eine wahre Sisyphosarbeit für die Ermittler, denn mehrere Terabyte an Daten mussten dafür bei der Kreispolizeibehörde in Euskirchen durchforstet werden, wie Richterin Claudia Giesen aus den Akten verlas.

Zigtausende Dateien wurden gesichtet

Selbst nachdem 13 spezielle Datenbanken eingesetzt worden seien, bei denen bereits 16 verdächtige Bilder identifiziert wurden, hätten von den Ermittlern noch 156 017 Bilddateien und 68 216 Videodateien manuell gesichtet werden müssen. „Das Verfahren war sehr umfangreich, der Rückstau der Ermittlungen bei der Polizei ist groß“, bedauerte Giesen die lange Verfahrensdauer.

Dass die Biografie des Angeklagten Probleme birgt, war bereits beim vorherigen Verfahren in Euskirchen zur Sprache gekommen. Der Blankenheimer lebte damals bei seinen Eltern und war arbeitslos. Das Gericht hatte ihm empfohlen, sich von seinen Eltern zu lösen und dafür eine Therapie auferlegt. Die Vorwürfe stimmten, gestand der Angeklagte vor Gericht. Allerdings beträfen sie das alte, bereits abgeschlossene Verfahren. Bei der ersten Durchsuchung sei der eine Computer nicht gefunden worden, behauptete er. Auf diesem Gerät seien noch alte Dateien gewesen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Allerdings wurde durch die Ermittlungsergebnisse auch klar, dass sich auf einem Laptop, der erst nach dem ersten Fall angeschafft worden war, mehrere Videos und Bilder befanden. Um das Verfahren nicht weiter in die Länge zu ziehen, verzichtete das Gericht darauf, die auf dem alten Computer gefundenen 32 Dateien mit denen aus dem Euskirchener Urteil zu vergleichen.

Auch wenn sich die Zahl der angeklagten Dateien so auf 47 reduziert hatte, verurteilte Amtsrichterin Giesen den Angeklagten zu elf Monaten Gefängnis. Selbst wenn die Tat während der Bewährung begangen worden sei, sei angesichts der positiven Entwicklung, die der Angeklagte genommen habe, eine Bewährung möglich. „Ich halte es für wahrscheinlich, dass dieser zweite Prozess Sie beeindruckt hat. Ich kann Ihnen sagen, eine dritte Strafaussetzung wird nicht begründbar sein“, sagte sie.

Rundschau abonnieren