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Einsatz in SchleidenMann droht, Baby zu töten – Spezialkräfte der Polizei retten das Kind

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Das Archivfoto zeigt Spezialkräfte der Polizei, die sich auf einen Einsatz vorbereiten.

Spezialkräfte der Polizei, hier ein Archivfoto, waren in Schleiden im Einsatz. 

Ein 40-Jähriger hat nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin in Schleiden gedroht, sich selbst und den Säugling umzubringen.

Zu einem nervenaufreibenden Einsatz ist es für die Polizei am frühen Freitagmorgen in Schleiden gekommen. Wie die Kreispolizei mitteilte, hielt ein 40-jähriger Mann aus Schleiden in einer Wohnung eines Mehrfamilienhaus einen Säugling auf dem Arm und drohte mehrfach, sich und das Kind umzubringen. Der Mann war laut Polizei alkoholisiert.

Nach ersten Erkenntnissen der Polizei war es in der Nacht zwischen dem 40-Jährigen und seiner 36-jährigen Lebensgefährtin zu Streitigkeiten gekommen. Dabei soll der Mann die Frau verletzt haben. Die Frau verließ gegen 4 Uhr die Wohnung und suchte die Schleidener Polizeiwache auf.

40-Jähriger drohte in Schleiden auch mit einer Schusswaffe

Zusammen mit den Beamten kehrte sie zurück, um den Mann, der mit dem Kind zurückgeblieben war, der Wohnung zu verweisen. Das erwies sich jedoch als nicht möglich. Er ließ die Mutter und die Beamten nicht hinein, sondern hatte sich mit dem Baby verbarrikadiert und drohte, sich und das Kind umzubringen.

Den Schleidener Beamten war klar, dass die Situation nur mit Spezialkräften zu lösen war, zumal der Mann behauptete, er besitze eine scharfe Schusswaffe, von der er Gebrauch machen werde. Tatsächlich besitzt er eine solche nicht.

Zwischenzeitlich trafen wegen der akuten Gefährdungslage für das Kind die Spezialeinsatzkräfte der Polizei ein. Dazu gehörten auch die speziell geschulten Beamten der Verhandlungsgruppe. Ihre Aufgabe war es, deeskalierend auf den Mann einzuwirken. Diese Vorgehensweise war erfolgreich. Der 40-Jährige konnte gegen 6.45 Uhr zur Übergabe des Kindes überredet werden und ließ sich anschließend widerstandslos festnehmen. Das Baby wurde unverletzt der Mutter übergeben, die an der Einsatzstelle psychologisch betreut worden war.

Der Mann wurde zur Ausnüchterung in die Euskirchener Polizeiwache gebracht, auf Weisung eines Richters aber nach der Ausnüchterung aus dem Gewahrsam entlassen. Ein Strafverfahren wurde gegen ihn eingeleitet und ein Rückkehrverbot in die Wohnung erteilt.