Da die Zahl der Ferienwohnungen in einigen Wohngebieten stark gewachsen ist, will die Stadt Schleiden Ausnahmegenehmigungen abschaffen.
Zum Schutz der WohngebieteSchleiden will an einigen Orten keine neuen Ferienwohnungen

Der Salzberg oberhalb von Gemünd ist eines der Gebiete, in dem die Stadt neue Ferienwohnungen verhindern will.
Copyright: Wolfgang Kirfel
Statistiken zeigen, dass Ferienhäuser und -wohnungen in Tourismusregionen auf dem Vormarsch sind. Das gilt auch für die Stadt Schleiden als „Nationalparkhauptstadt“. Nach Angaben der Stadtverwaltung wurden in jüngster Zeit vor allem Einfamilienhäuser in Wohngebieten vermehrt in Ferienunterkünfte umgewandelt. Das sorgt wiederum für Probleme auf dem Wohnungsmarkt, weil Mieter und potenzielle Käufer keine Unterkünfte finden.
Um diesen Trend zu stoppen, hat der Schleidener Stadtrat jetzt entschieden, dass Ausnahmen oder Befreiungen zugunsten von Ferienwohnungen aus städtebaulichen Gründen bis auf Weiteres ab sofort nicht mehr zugelassen werden.
Massive Zunahme in allgemeinen und reinen Wohngebieten in Schleiden
Vor allem in allgemeinen und reinen Wohngebieten hat nach Erkenntnissen der Verwaltung die Zahl der Ferienwohnungen massiv zugenommen. Für die Einrichtung solcher Wohnungen ist eine Nutzungsänderung erforderlich, die vom Bauamt des Kreises Euskirchen genehmigt werden muss. In Wohngebieten sind solche Unterkünfte als Betriebe des Beherbergungsgewerbes laut Stadtverwaltung grundsätzlich nicht zulässig, sondern nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig, soweit im jeweils geltenden Bebauungsplan keine abweichenden Festsetzungen getroffen wurden. Die hierfür erforderliche Ausnahme wird vom Kreis erteilt, die Stadt ist aber im Rahmen des Verfahrens beteiligt und gibt eine fachliche Stellungnahme ab.
In der Vergangenheit seien derartige Ausnahmen, insbesondere in allgemeinen Wohngebieten, eher großzügig erteilt worden, teilt die Verwaltung in einer Vorlage mit. Die zunehmende Zahl an Ferienwohnungen in allgemeinen und reinen Wohngebieten führe jedoch zu einer Schwächung und Beeinträchtigung der Wohnfunktion und behindere das kommunale Wohnraum- und Ansiedlungsmanagement. Ferner werde der vorhandene Wohnraummangel verstärkt. Darüber hinaus bestehe die Gefahr städtebaulicher Fehlentwicklungen, wenn der Charakter eines Gebiets durch eine Anhäufung von Ferienwohnungen verfälscht werde.
Stadt Schleiden sieht ihre städtebaulichen Ziele als gefährdet an
„In mehreren Wohngebieten gibt es bereits Probleme“, sagte Bürgermeister Ingo Pfennings. Betroffen seien zum Beispiel der Salzberg und der Ortsteil Malsbenden in Gemünd, der Bereich An der Ley in Oberhausen und der Holgenbach in Schleiden. „Wir müssen vor allem die reinen Wohngebiete schützen, denn wir haben jetzt schon zu wenige Mietwohnungen im Stadtgebiet“, erklärte der Bürgermeister.
Die Stadt wolle, dass die ursprüngliche städtebauliche Intention der Satzungen in den Bebauungsplänen aufrechterhalten erhalten bleibe. Deshalb werde man künftig in diesen Gebieten deutlich restriktiver mit Ferienwohnungen umgehen. Bis auf Weiteres sollen keine neuen Ferienunterkünfte mehr zugelassen werden.
Dieser Grundsatz soll sich auch in den Stellungnahmen der Stadt gegenüber dem Kreis widerspiegeln. Schleiden hat zwar im Baugenehmigungsverfahren keine Entscheidungskompetenz, kann jedoch als zuständige Kommune ihre städtebaulichen Ziele gegenüber der Bauaufsichtsbehörde formulieren.
„Im Stadtgebiet gibt es ausreichend Areale, wie beispielsweise Mischgebiete, in denen Ferienwohnungen oder Beherbergungsbetriebe gemäß der planungsrechtlichen Festsetzungen grundsätzlich zulässig sind“, betonte Pfennings.

