HochwasserrisikoWeilerswist will Ausbau der Kiesgrube und Wiederaufbaupläne anpassen

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Der Wiederaufbau der Kirchtal-Kita in Vernich wird von Bund und Land nur gefördert, wenn die Einrichtung nach der Hochwasserkatastrophe an selbiger Stelle wieder aufgebaut wird.

Der Wiederaufbau der Kirchtal-Kita in Vernich wird von Bund und Land nur gefördert, wenn die Einrichtung nach der Hochwasserkatastrophe an selbiger Stelle wieder aufgebaut wird.

Weilerswist – Um die Gemeinde in Zukunft besser vor Hochwasserereignissen zu schützen, stellte die CDU im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung zwei Anträge. „Was wir am 14. Juli erlebt haben, werden wir so schnell nicht vergessen“, sagte der Fraktionsvorsitzende Hans Peter Nußbaum am Donnerstagabend im Ausschuss. Dabei denke er auch an die Bilder der Kiesgrube aus der Nachbarkommune Erftstadt-Blessem.

„Deshalb ist es uns daran gelegen, auch die Abgrabungskonzentrationszone für Sande und Kiese zwischen Großvernich und Müggenhausen zu überdenken“, sagte er.

Erweiterung der westlichen Grube in Richtung Osten geplant

Wie Martin Reichwaldt, Fachbereichsleiter für Planen und Bauen der Gemeinde, auf Anfrage erklärte, ist in dieser Zone eine Erweiterung der westlichsten Grube in Richtung Osten geplant. Deren Genehmigung und Kontrolle liege allerdings nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Bezirksregierung Arnsberg.

Deshalb bliebe der Gemeinde nur die Möglichkeit, die Bezirksregierung aufzufordern, die Planungen noch mal zu überdenken und zum Beispiel die Abstände der Abgrabungen zu öffentlichen Anlagen auf 70 Meter festzulegen. Eine vorgeschriebene Grenze gebe es dafür aktuell nicht.

Wiederaufbau am gleichen Ort

Die Bürgermeisterin Anne Horst wurde einstimmig vom Ausschuss beauftragt, mit den Bezirksregierungen Köln und Arnsberg abzustimmen, ob die geplante Ausweisung im Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ des Regionalplans Köln eine ausreichende Sicherheit in Bezug auf die Böschungen bei Starkregenereignissen bietet oder gegebenenfalls die Abgrabungsgenehmigungen so zu erteilen sind, dass die Böschungen der Abgrabungen – insbesondere im Bereich östlich der Bahnlinie und südlich der Wohnbebauung Variniusstraße/Schwarzmaarer Weg – einen derartigen Neigungswinkel erhalten, dass es zu keinen erheblichen Schäden an der Infrastruktur oder Wohnhäusern kommen kann.

Die Kölner Bezirksregierung ist für den übergeordneten Regionalplan zuständig. Der Teilplan „Nichtenergetische Rohstoffe“ beinhaltet die Abgrabungen und wird aus Arnsberg gesteuert.

Förderung für Kirchtal-Kita nur bei Wiederaufbau an gleicher Stelle

Mit ihrem zweiten Antrag wollte die Fraktion bewirken, dass der Wiederaufbau der Gemeinde so gestaltet wird, dass die betroffenen gemeindeeigenen Gebäude in Zukunft nicht mehr überschwemmt werden können. So sei zum Beispiel fraglich, ob es Sinn mache, die Kirchtal-Kita in Vernich an selber Stelle wieder aufzubauen, so Nußbaum weiter. Sie war von der Flut am 14. Juli schwer beschädigt worden.

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Wie der Erste Beigeordnete Alexander Eskes in der Ausschusssitzung erklärte, würde der Wiederaufbau der Infrastruktur der Gemeinde allerdings nur von Bund und Land gefördert, wenn die Gebäude wie die Kita an gleicher Stelle wieder aufgebaut würden. Nach einer ersten Schätzung von Alexander Eskes ergibt sich für die Kita nach der Hochwasserkatastrophe ein Sanierungsaufwand von etwa 750.000 Euro.

Der Rat will sich mit der Frage des Standortes aber noch einmal beschäftigen.

Hochwasserriskokarte wird überarbeitet

Martin Reichwaldt erklärte im Ausschuss weiter, dass die Verwaltung gerade auf Anfrage der Kölner Bezirksregierung die Hochwasserrisikokarten der Gemeinde überarbeite, die die Gefahrenzonen der Kommune bei „schlimmsten Hochwassern“ abbildeten. Dass diese nicht mehr aktuell seien, zeige, dass die schwer beschädigte Kirchtal-Kita laut der Karten nicht überflutet worden wäre.

Für den zukünftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde, in dem auch die möglichen Wohnbauflächen ausgewiesen sind, hat sich durch eine neue Richtlinie – unabhängig von der Flutkatastrophe – bereits ergeben, dass heute Baugebiete wie zum Beispiel die Erftaue in Weilerswist oder der Bereich Jülicher Straße und Nelkenstraße in Groß-Vernich nicht mehr ausgewiesen werden, so Reichwaldt.

Auch auf größeren Flächen, die nicht direkt im Überschwemmungsgebiet liegen, könne der Rat in Zukunft die Bebauung untersagen, wie zum Beispiel zwischen Mühlenstraße und Kreuzstraße in Klein-Vernich geschehen, so Reichwaldt.

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