Serie

Ärgernis
Burgherrin in Langendorf ist wütend über die Fällung heimischer Bäume

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Juliane B. Vetter und Julia Drittler stehen mit einem Baum in der Hand vor einem grünen Zaun.

Präsentieren ein Beweisstück: Juliane B. Vetter und Julia Drittler halten eine kleine Buche, die am Zaun des Versickerungsbeckens wuchs und nun gefällt wurde.

In Zülpich-Langendorf an der B265 hat der Landesbetrieb Straßen einige Gehölze entfernt, zum Ärger von Juliane B. Vetter. 

Juliane B. Vetter ist sauer. Die Herrin der Burg Langendorf steht an einem Versickerungsbecken unweit der Burg an der B265. Auf dem Boden sind an einigen Stellen Stümpfe frisch abgesägter, kleiner Bäume zu sehen. Und genau das ist der Grund für Vetters Ärger: Hier seien ohne erkennbaren Grund junge Buchen und Weißdorne entfernt worden. „Das sind doch alles wertvolle Gehölze“, sagt sie.

Sie selbst habe auf privaten Flächen viele heimische Gehölze angepflanzt, Gartenbesitzer würden von Naturschutzbund und Kommunen dazu aufgerufen, ihre Gärten möglichst vogel- und insektenfreundlich zu gestalten. „Und auf öffentlichen Flächen wird es abgemacht“, macht die Diplom-Agrar-Ingenieurin ihrem Ärger Luft.

Zülpicherin hat kein Verständnis für Fällarbeiten

Dass Pflegearbeiten am Straßenrand aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig seien, stehe außer Frage. Aber an dieser Stelle könne das schlichtweg nicht der Fall gewesen sein, dafür seien die Bäume zu weit von der Straße entfernt gewesen.

Tatsächlich befinden sich die Baumstümpfe zum größten Teil mehr als einen Meter von der Straße entfernt. Ein weiterer Punkt, der Vetter stört, ist, dass vor allem schon größere, gut gewachsene Bäume gefällt wurden.

Zülpich ist die sonnenreichste Stadt in NRW, aber die waldärmste – das muss ja nicht so bleiben.
Juliane B. Vetter

Nach Angaben von Vetter wurden die Gehölze eigens vom Landesbetrieb Straßen gepflanzt und nun habe genau diese Behörde sie gefällt. Für sie ein Unding: „Zülpich ist die sonnenreichste Stadt in NRW, aber die waldärmste – das muss ja nicht so bleiben.“

Landesbetrieb Straßen: Rückschnitte reichen nicht immer aus

Von wem und wann die Gehölze dort angepflanzt wurden, könne er nicht sagen, teilte Torsten Gaber von der zuständigen Regionalniederlassung Ville-Eifel des Landesbetriebs Straßen mit. Grundsätzlich gelte aber: „Wenn die Bäume absterben, nicht richtig anwachsen, von Krankheiten oder Schädlingen befallen werden und/oder umzufallen drohen, stellen sie eine Gefahr für die Verkehrsteilnehmenden dar und müssen gefällt werden.“

Dabei gehe es nicht nur um Verkehrsteilnehmer auf den Straßen, sondern beispielsweise auch um Fußgänger und Radfahrer auf den angrenzenden Geh- und Radwegen oder Wirtschaftswegen. „Manchmal reichen Rückschnitte der Äste, manchmal muss aber auch der ganze Baum entnommen werden.“

Der Zaun an Versickerungsbecken darf nicht zuwachsen

An der betroffenen Stelle in Langendorf habe der Landesbetrieb Bewuchs beidseitig des Zaunes des Versickerungsbeckens entfernt. Das sei nötig, weil der Landesbetrieb an allen Seiten an den Zaun herankommen müsse, um dessen Standfestigkeit zu kontrollieren, erklärt Gaber. Außerdem müsse rund um den Zaun auch gemäht werden. „Der darf nicht zuwachsen“, betont er. Deshalb habe man nun Bäume entnehmen müssen. „Es wurden nur tote Bäume gefällt sowie Bäume, die in den Zaun oder die Beckenanlage hereingewachsen waren“, so Gaber weiter.

Mehrere kleine Baumstümpfe stehen auf mit Laub bedecktem Boden.

Abgesägt: Auch am Straßengraben der B265 wurden Bäume gefällt. Laut Landesbetrieb, um die Straßenentwässerung zu gewährleisten.

Auch entlang des Straßengrabens an der B265 sind die Spuren frisch gefällter Bäume zu sehen. Da habe man Bäume entfernen müssen, um die Straßenentwässerung zu gewährleisten, führt Gaber aus. Schließlich handele es sich um einen Entwässerungsgraben. Insgesamt seien auf der Fläche weniger als zehn Bäume gefällt worden.

Die Entscheidung, welche Bäume gefällt werden müssen, werde von Fachkräften des Landesbetriebs getroffen. Das seien zum einen Baumkontrolleure, aber auch die Arbeitsgruppenleiter der Straßenmeistereien. Grundsätzlich dürfen Gehölzarbeiten nur zwischen Anfang Oktober und Ende Februar ausgeführt werden. Notwendige Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind laut Gaber ganzjährig erlaubt.


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