Wie in ganz Nordrhein-Westfalen wird in den Kindertagesstätten Leverkusens ab Montag, 8. Juni, ein eingeschränkter Regelbetrieb wiederaufgenommen. Alle Kinder haben dann grundsätzlich einen Anspruch auf Bildung, Betreuung und Erziehung in einem Angebot der Kindertagesbetreuung. Allerdings wird dieser Anspruch eingeschränkt, um den Infektionsschutz zu sichern.
Reduzierte Stundenzahl
In Orientierung an den jeweiligen Betreuungsverträgen und dem darin festgelegten zeitlichen Betreuungsumfang können die Kindertageseinrichtungen nach Maßgabe des Landes 15 statt 25 Stunden, 25 statt 35 Stunden oder 35 statt 45 Stunden anbieten. Damit soll eine Überbelegung der Gruppen vermieden werden. Offene pädagogische Konzepte werden vorübergehend zugunsten fester Bezugsgruppen mit voneinander abgegrenzten Räumlichkeiten aufgegeben.
Der eingeschränkte Regelbetrieb bedeutet auch: Es gibt keinen Anspruch auf Notbetreuung mehr, auf dieser neuen Stufe ist keine Bevorzugung einzelner Personengruppen mehr vorgesehen. Aspekte des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sollen aber in Abstimmung mit dem Jugendamt weiterhin berücksichtigt werden.
Nicht mit Symptomen
Es dürfen außerdem keine Kinder betreut werden, die Krankheitssymptome aufweisen. Die Art und Ausprägung der Krankheitssymptome sind dabei unerheblich. Zudem darf ein Kind nicht betreut werden, wenn Elternteile oder andere Personen aus häuslicher Gemeinschaft Krankheitssymptome von Covid-19 aufweisen. Auch dabei sind Art und Ausprägung der Krankheitssymptome unerheblich.
In der Kindertagespflege – gemeint ist die Betreuung bei Privatpersonen – soll die Betreuung im Umfang der bestehenden Betreuungsverträge erfolgen, solange das die Rahmenbedingungen personell und räumlich zulassen. Wenn aus Infektionsschutzgründen erforderlich, kann – in Abstimmung mit der Fachberatung – eine anteilige Reduzierung des Betreuungsumfangs erfolgen. Entscheidend ist, dass allen Kindern eine Betreuung ermöglicht wird, notfalls auch in einem eingeschränkten Umfang. (red)