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Kreis AhrweilerMitarbeiter sollen verkeimtes Mineralwasser verkauft haben

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Symbolbild

Bad Neuenahr-Ahrweiler/Bad Kreuznach – Haben führende Mitarbeiter eines Mineralwasserproduzenten aus dem Kreis Ahrweiler vorsätzlich verkeimtes Mineralwasser in den Handel gebracht, um sich zu bereichern? Davon ist die Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach als Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen in Rheinland-Pfalz nach langjährigen Ermittlungen überzeugt. Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges in 45 Fällen müssen sich seit dieser Woche zwei Angeklagte vor dem Landgericht Bad Kreuznach verantworten. Ein dritter Angeklagter war noch vor dem Prozessbeginn verstorben.

45 gesperrte Mineralwasser-Chargen in Umlauf gebracht

Laut der 41-seitigen Anklageschrift sollen die Männer, ein früherer Geschäftsführer (68) aus Würzburg, der damalige technische Betriebs- und Laborleiter (52) aus Brohl-Lützing und der inzwischen verstorbene Abteilungsleiter des Bereichs Logistik (62) aus Bad Breisig, von Mitte November 2013 bis Mitte September 2014 insgesamt 45 Mineralwasser-Chargen, die wegen Verunreinigung durch das Labor gesperrt waren, und 3865 vom Labor nicht ausreichend getestete Paletten Mineralwasser in den Verkehr gebracht haben. Insgesamt mehr als zwei Millionen Liter Mineralwasser.

Lange Haft droht

Aufgeflogen war der Betrug im September 2014 bei einer Betriebskontrolle durch die Kreisverwaltung Ahrweiler. Die stellte daraufhin Strafanzeige. Laut Daniel Wahn, Sprecher des Landgerichts Bad Kreuznach, seien dem Gericht bisher keine Fälle bekannt, dass Personen durch den Konsum des verkeimten Wassers zu Schaden gekommen sind. Den Angeklagten drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft. (kmü)

Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass die Mitarbeiter mit ihrer Tat die Kosten für das Qualitätsmanagement des Unternehmens senken und damit gleichzeitig den Gewinn steigern wollten, um selbst höhere erfolgsabhängige Jahresprämien zu kassieren. So soll der frühere Geschäftsführer die Laborkapazitäten zur Untersuchung der produzierten Mineralwässer reduziert haben. Die Verkeimung der Produktionsanlage und des in dieser Anlage produzierten Mineralwassers soll er dabei billigend in Kauf genommen haben. Um die Einnahmen des Unternehmens stabil halten zu können, soll der 68 Jahre alte Angeklagte die Entscheidung getroffen haben, dass auch mit einem Sperrvermerk durch das Labor versehene verunreinigte Ware in den Verkehr gebracht werden sollte.

Damaliger Abteilungsleiter räumte Vorgänge ein

Der ehemalige Geschäftsführer und der technische Betriebs- und Laborleiter weisen die Vorwürfe von sich. Am ersten Verhandlungstag stellten ihre Anwälte Anträge, das Gericht wegen Befangenheit abzulehnen. Grund seien Fehler in der vorab veröffentlichten Pressemitteilung zu dem Fall. Über die Anträge muss in den nächsten 14 Tagen entschieden werden.

Der damalige Abteilungsleiter des Bereichs Logistik, der inzwischen verstorben ist, hatte bereits vor Prozessbeginn zugegeben, dass es vorgekommen sei, dass gesperrte Mineralwässer trotz der Sperrung ausgeliefert worden seien. Dies sei allerdings ausnahmslos und in jedem einzelnen Fall ausdrücklich nur auf entsprechende vorherige Anweisung des 68 Jahre alten Angeklagten aus Würzburg oder durch eine Mitarbeiterin des Labors erfolgt. Er selbst sei dabei davon ausgegangen, dass die bis dahin gesperrte Ware auf Grundlage entsprechender Erkenntnisse anderer Abteilungen des Unternehmens, insbesondere des Labors, für den Versand hätte freigegeben werden können, ohne dass damit eine gesundheitliche Gefährdung der Abnehmer verbunden gewesen sei. In dem Verfahren sind bislang 19 weitere Verhandlungstermine bis Februar 2022 vorgesehen.

Az: 6 KLs 1031 Js 60214/14