Prozess in BonnMann aus Zülpich Vergewaltigung der Schwiegertochter vorgeworfen

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Bonn/Zülpich – Es ist ein heikler Vorwurf: In einer Sommernacht im Jahr 2020 – so hieß es am Dienstag in der knappen Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft – soll ein 57-Jähriger aus dem Stadtgebiet Zülpich seine Schwiegertochter vergewaltigt haben. Der bestreitet den Vorwurf, laut seinem Verteidiger hat sich alles ganz anders abgespielt.

Wie es Anklage heißt, habe sich der Angeklagte in das ehemalige Kinderzimmer geschlichen sein, wo seine Schwiegertochter mit ihrer kleinen Tochter schlief. Dort soll der Mann aus dem Stadtgebiet Zülpich die 40-Jährige gegen 5 Uhr vergewaltigt haben. Laut Anklageschrift sei sie aufgewacht und habe es zunächst geschehen lassen, bis sie sich schließlich gewehrt habe. 

Mutmaßliches Opfer soll sich Freundin offenbart haben  

Daraufhin sei der Schwiegervater wieder verschwunden. Wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung einer wehrlosen Person muss sich der Mann nun vor dem Bonner Landgericht verantworten. Laut der Aussage einer 37 Jahre alten Bekannten hat die 40-Jährige die mutmaßlichen Geschehnisse zunächst als Geheimnis bewahrt. Erst ein dreiviertel Jahr später habe sie das Geschehen eingeholt.

Weinend im Badezimmer zusammengebrochen

Da habe sie mit ihrem Mann, so die 37-Jährige, das befreundete Paar besucht. Im Badezimmer sei ihre Freundin dann weinend zusammen gebrochen, so die Zeugin. Als sie sie nach dem Grund fragte, habe diese von einer Vergewaltigung berichtet.

Die 37-Jährige riet ihr dringend, die Geschichte ihrem Ehemann zu erzählen. Aber die 40-Jährige habe gezögert – immerhin handele es sich um den Vater ihres Ehemannes. Die Freunde waren es schließlich, die dem Ehemann alles erzählten. Er ging im August 2021 zur Polizei und zeigte seinen Vater an.

Verteidiger erzählt eine ganz andere Version

Der Angeklagte hat die Vorwürfe zum Prozessauftakt rigoros bestritten. Sein Verteidiger erklärte den Richtern der 3. Großen Strafkammer, dass sich alles ganz anders abgespielt habe: Die angeklagte Tat im Kinderzimmer habe es nicht gegeben, vielmehr sei der Angeklagte von dem „vermeintlichen Tatopfer“ zum Sex verführt worden. Dieser Vorfall soll sich ebenfalls im Sommer 2020 abgespielt haben.

Danach sei die Schwiegertochter, die sich wegen einiger Krisen mit ihrem Ehemann häufiger von den Schwiegereltern habe trösten lassen, an diesem Abend wieder mal vorbeigekommen. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, so der Angeklagte, habe man zusammen geredet und getrunken.

 „Ganz harmlos“ Kaffee getrunken

Später habe er ein Nickerchen auf dem Sofa gemacht und sei überraschend von der Schwiegertochter geweckt worden. Dabei sei es zu „Zärtlichkeiten“ gekommen. Als der Angeklagte, so sein Verteidiger, mehr wollte, habe sie Nein gesagt. Da habe er auch sofort gestoppt. Anschließend habe man – „ganz harmlos“ – Kaffee getrunken. Das sei alles gewesen.

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Zwei Tage später soll sich die 40-Jährige beim Schwiegervater per SMS dafür entschuldigt haben, hieß es am Dienstag vor Gericht. Auch sollen zahlreiche Handynachrichten existieren, bei denen sie ihm Herzchen geschickt habe. Am nächsten Verhandlungstag soll die Schwiegertochter als Zeugin gehört werden.

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