Abo

Versuchter Totschlag?Leverkusenerin führt hochriskanten Prozess gegen ihren Nachbarn

2 min
  1. Als sich Christina A. mit ihrem Nachbarn stritt, ob das Fenster im Flur auf bleiben sollte, wurde dieser handgreiflich – und schlug ihr ins Gesicht. Und dabei blieb es nicht.
  2. Die Frau leidete monatelang unter den Verletzungen. Sie ließ sich vor dem Amtsgericht auf einem Vergleich ein, Albert M. musste in die Staatskasse zahlen.
  3. Das bereut Christina A. mittlerweile. Nun will sie vor dem Landgericht eine Verurteilung – und riskiert dafür hohe Kosten.

Leverkusen – „Mein Wille war das nicht, die Anwältin hat mich zu der Einigung überredet“, sagte Christina A. Gemeint ist eine gerichtliche Einigung mit ihrem Nachbarn Albert M. Nun wird der Fall auf Drängen der Verletzten vor dem Kölner Landgericht neu verhandelt.

Sie war 2017 nach einem Streit im Hausflur von ihrem Nachbarn geschlagen worden, auch als sie schon am Boden lag. „Er hat ihr Gesicht auf den Boden gedrückt“, heißt es in einem Schreiben des Amtsgerichts, bei dessen Verlesung Albert M. den Kopf schüttelt. Christina A. trug Verletzungen am Schädel, im Gesicht und an der Hand davon, litt darunter monatelang. Aus ihrer Sicht war es ein versuchter Totschlag.

„Was ist Ihr Ziel?“

Womöglich symptomatisch für die Beziehung der beiden: Der Streit wurde ausgelöst durch eine Uneinigkeit darüber, ob das Fenster im Flur auf oder zu sein sollte. Albert M. musste knapp 3000 Euro in die Staatskasse zahlen, Christina A. versuchte noch am Tag der Einigung, diese zu widerrufen – ohne Erfolg. Nun also will sie es vor dem Kölner Landgericht versuchen. Auch, weil der „Psychoterror“ des ungeliebten Nachbarn nicht aufhörte, bis sie im August 2019 endgültig auszog. Sie sprach vor Gericht von aufgeschlitzten Reifen und davon, dass sie zwischenzeitlich „zu den Eltern flüchtete“.

Das könnte Sie auch interessieren:

„Was ist Ihr Ziel?“, fragte der Richter zu Beginn der Verhandlung – und legt beiden Parteien nahe, sich auf die Zahlung eines Schmerzensgeldes zu einigen. „Die Hürden, den Angeklagten vor die Große Strafkammer zu bringen, sind extrem hoch“, erklärte er am Mittwoch vor dem Landgericht. Sein Angebot wurde von der Verteidigerin des 56-Jährigen allerdings klar abgewiesen. Ihrer Meinung nach werde es zu einem Freispruch kommen, außerdem könne ihr Mandant „das Schmerzensgeld gar nicht bezahlen, weil er aktuell von Hartz 4 lebt“.

Kostspieliger Prozess

„Wenn Sie sagen, wir wollen einen Freispruch, dann sehen wir uns bald wieder und machen volle Dröhnung“, wandte sich der Richter an die Anwältin des Angeklagten. Medizinische Gutachten und Zeugenaussagen würden eingeholt, ein mehrtägiges Verfahren aufgezogen: „Wer verliert, muss zahlen.“

Die Kosten für Albert M. könnten am Ende also deutlich über dem möglichen Schmerzensgeld liegen, ihn scheint das nicht abzuschrecken: „Dann sitzen wir hier eben zwei Tage bis zu meinem Freispruch.“ Auch Christina A., die den Prozess als Nebenklägerin neu aufrollen ließ, ist mit der Aussicht auf ein neues Verfahren zufrieden: „Wenn man vor Gericht steht, dann will man Gerechtigkeit. Ich bin sehr froh, dass es weitergeht.“