Nach 15 Wochen wurden im Prozess um das grausame Geschehen in Opladen die Plädoyers gehalten. Das Urteil soll am Montag, 5. Oktober, fallen.
ProzessGericht hält den Totschläger von Leverkusen eher nicht für einen Mörder

Am 19. Juni hat vor dem Kölner Landgericht der Mordprozess gegen einen 34-jährigen Leverkusener begonnen. Das Urteil fällt am 5. Oktober.
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Am Beginn stand die Anklage wegen Mordes – aus Grausamkeit. Denn das, was Christos F. (Name geändert) am Abend des 21. November vorigen Jahres seiner Freundin angetan und im Prozess auch zugegeben hatte, war das, was der Psychiater Martin Kramps vorige Woche als „Übertötung“ beschrieb: Mindestens zehnmal hatte er seine Partnerin mit einer Hantel auf den Hinterkopf geschlagen. Ihre Verletzungen waren derart schwer, dass Bilder davon nur hinter verschlossenen Türen gezeigt werden konnten. Dass es überhaupt Aufnahmen davon gibt, ist eigentlich eine weitere Grausamkeit: Der schwer betrunkene und unter Drogen stehende 34-Jährige hatte sein Opfer gefilmt, nachdem er die Frau in eine Duschtasse gezerrt hatte.
Das Mordmerkmal der Grausamkeit sah die 5. Große Strafkammer unter ihrem Vorsitzenden Peter Koerfers allerdings am Dienstag nach dem wochenlangen Prozess nicht mehr als bewiesen an. Entsprechende rechtliche Hinweise gab Koerfers, bevor die Plädoyers gehalten wurden: Der heute 34 Jahre alte Angeklagte sei im Grunde nicht verantwortlich für das furchtbare Geschehen in seiner Wohnung, die im Dachgeschoss eines Hauses am Wupperufer in Opladen liegt. Den Ausschlag dafür hatte Kramps’ psychiatrisches Gutachten gegeben, das er am vorletzten Tag des Prozesses erstattet hatte: Der Arzt hatte beim Angeklagten eine „komplexe posttraumatische Belastungsstörung“ diagnostiziert.
Der Angeklagte ist schwer gestört
Der Mann, der seinen Vater kaum kannte und von seiner Mutter in ein Waisenhaus gegeben worden war, sei in einer Art und Weise gestört, die seine Fähigkeit, seine Taten zu steuern, mindestens schwer beeinträchtigt habe. Das gelte definitiv für den Abend des 21. November 2025.
Für die Angehörigen der Getöteten waren diese juristischen Einschätzungen nur schwer zu ertragen. Dass die Tat vom Gericht nicht als „grausam“ eingeschätzt und die Tötung somit aller Voraussicht nach nicht mehr als Mord gewertet werden würde, machte die älteren Geschwister der Frau, die nur 30 Jahre alt wurde, erkennbar fassungslos. Einmal mehr hatte ihr Anwalt Tobias Westkamp viel zu tun, Paragrafen und Rechtsempfinden irgendwie in Einklang zu bringen.
Das Empfinden der Angehörigen wird bald noch ein letztes Mal auf die Probe gestellt werden. Nachdem Staatsanwalt, Verteidiger Robert Stach und Nebenkläger-Vertreter Westkamp rund zwei Stunden hinter verschlossenen Türen ihre Plädoyers gehalten hatten, gab es noch kein Urteil, sondern nur eine Ankündigung des Vorsitzenden Richters Peter Koerfers: Das Urteil soll am Montag, 5. Oktober, gesprochen werden. Dass am Dienstag die Öffentlichkeit erneut ausgeschlossen wurde, lag an den grausamen Details der Tötung: Sie zu beschreiben, hätte gegen die Würde des Opfers verstoßen.