Leverkusen – Er betrat den Gerichtssaal als freier Mann, und verließ ihn mit dem Wissen, für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis gehen zu müssen: Das ist das Strafmaß für den 47-jährigen Familienvater aus Leverkusen, der am Freitag vor dem Landgericht Köln wegen sexuellen Missbrauchs der Grundschulfreundin seines Sohnes verurteilt wurde.
Noch vergangene Woche war er aus der Untersuchungshaft entlassen worden, in einigen Anklagepunkten war der dringende Tatverdacht nicht mehr begründbar gewesen.
Doch es blieb ein Anklagepunkt, der nun zu der Gefängnisstrafe führte: Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 47-Jährige ins Gesicht der damals siebenjährigen Sophie (alle Namen geändert) ejakuliert hatte, als das Mädchen bei seinem Sohn übernachtete.Nach der fraglichen Nacht verwahrte Sophies Mutter geistesgegenwärtig den Schlafanzug ihrer Tochter: Die Analyse der Gerichtsmedizin ergab im DNA-Abgleich eine Übereinstimmung mit der DNA des Angeklagten.
Geschichte sei unglaubwürdig
Noch am letzten Verhandlungstag hatte der Mann seine Unschuld beteuert: Er habe im Badezimmer onaniert, sich mit einem Waschlappen sauber gemacht und diesen Lappen aus Versehen auch für Sophie benutzt, als sie über nasse Flecken auf ihrem Schlafanzug und im Gesicht klagte. Die sollten laut dem Angeklagten aus Milchreis bestehen. Der Vorsitzende Richter zerriss diese Geschichte bei der Urteilsverkündung geradezu: „In allen Versionen völlig unglaubhaft“, geradezu „abenteuerlich“ nannte er einige Punkte der Aussage. „Wenn Sie ein Lügengebäude errichtet haben, dann war diese Selbstbefriedigungsgeschichte der windschiefe Anbau.“
Es sei mit Händen greifbar gewesen, dass das, was der Angeklagte über jene Nacht ausgesagt hatte, eine Konstruktion ist. Auch, weil sich der Familienvater an auffällig viele Details erinnern konnte, obwohl das Geschehen knapp zwei Jahre her ist.
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Keinerlei Zweifel hatte das Gericht hingegen an der Glaubwürdigkeit von Sophie: „Sie ist ein schlaues, cleveres Mädchen“, betonte der Vorsitzende Richter am Freitag. Sophie habe sich gut entwickelt, trotz der schwierigen Umstände, sagte er und zielte dabei auf die Depression und Alkoholabhängigkeit der Mutter nach der Trennung von Sophies Vater ab.
Der Zeitpunkt der Tat wirkt sich allerdings auch strafschärfend auf das Urteilsmaß aus: Der 47-Jährige habe Sophie gerade in so einer schwierigen und belastenden Zeit missbraucht, wo das Mädchen „vulnerabel“ war. Der Gericht ging somit noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre gefordert hatte – mit Bewährung. Die wird dem Mann aus Bürrig nicht zuteil. Obwohl er in der Untersuchungshaft eine Depression entwickelte und teilweise Suizidgefahr bestand, muss er, sobald das Urteil rechtskräftig wird und er keine Berufung einlegt, die Haft antreten.

