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Ungebremst ins Stauende gefahren49-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

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Der zerstörte Sprinter am Unfall.

  1. Am Amtsgericht wurde ein schwerer Unfall von Anfang 2018 verhandelt.
  2. Ein Mann in seinem Sprinter hatte ein Stauende kurz vor dem Kreuz Leverkusen übersehen und war ungebremst aufgefahren.

Leverkusen – „Dass der Angeklagte überhaupt überlebt hat“, wunderte sich der Richter am Amtsgericht in Opladen angesichts der Bilder vom 7. Februar 2018: An diesem Tag war ein 49-Jähriger aus Recklinghausen mit seinem Arbeitskollegen auf der Autobahn 3 unterwegs gewesen, Richtung Oberhausen.

Kurz vor dem Kreuz Leverkusen übersah der 49-Jährige ein Stauende – und krachte mitsamt dem Mercedes Benz Sprinter und seinem 37-jährigen Arbeitskollegen ungebremst hinein. Beide wurden verletzt, der Kollege auf dem Beifahrersitz trug ein Schädel-Hirn-Trauma davon und starb wenige Tage später. Am Donnerstag sollte nun der 49-Jährige vor Gericht stehen. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Männer mussten von Feuerwehr befreit werden

Knapp 70 Kilometer pro Stunde war der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt gefahren. Der Sprinter war auf den Sattelzug aufgefahren und unter den Auflieger geschoben worden, das Fahrzeug wurde dabei komplett zerstört. Die Feuerwehr musste die beiden Männer mit Hilfe von Hydraulikscheren aus dem schwer deformierten Führerhaus befreien.

Der 49-jährige Angeklagte war nach dem Unfall mehrere Wochen in psychiatrischer Behandlung, er trug nach dem Unfall eine posttraumatische Belastungsstörung davon und leidet an Depression. Wegen der Erkrankung erschien der Angeklagte auch am Donnerstag nicht vor Gericht. Er ist mittlerweile berufsunfähig und nicht mehr in der Lage, seinen Alltag alleine zu bewältigen, Atteste für Pflegegrad drei wurden bei Gericht eingereicht.

Bereits im Vorfeld hatte der Verteidiger darum gebeten, direkt einen Strafbefehl zu erlassen und dem Angeklagten die Fahrt nach Leverkusen zu ersparen. Da sowieso eine Geldstrafe im Raum stand, willigten der Richter und die Staatsanwaltschaft am Donnerstag ein: Der 49-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 150 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt.