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Verordnungs-WirrwarrSchnittblume ja, Kakteen nein, Schmuck nur auf Bestellung

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Sabine Gierling hat sich durch den Regeldschungel gekämpft und will das „Wunderland“ bald zumindest zum Teil öffnen.

Leverkusen – Das Wunderland liegt nicht etwa am Ende eines tiefen Kaninchenbaus – sondern in der Opladener Altstadt. Hier, gegenüber vom Kölner Hof, steht Sabine Gierlings „Wunderland“ wie ein erfüllter Ladentraum. Es gibt Blumen, märchenhafte Mode und fantasievolle Dekoartikel. Leider momentan nur in den Schaufenstern zu bestaunen.

Unübersichtliche Regeln

Vor Kurzem bewegte ein Social Media-Post so manches Opladener Gemüt: Gierling, die das Geschäft seit dreieinhalb Jahren mit ihrer Mitarbeiterin Ute Weißenberg führt, hat einen Einblick gewährt in die unübersichtlichen Regeln des Ordnungsamts. Und kündigt an, unter bestimmten Auflagen nun doch noch im Lockdown wieder zu öffnen.

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„Seit Dezember sind wir von den Schließungen betroffen“, berichtet Gierling zwischen Federkränzen und Blumenschmuck. „Für den Einzelhandel bedeutet das einige Schwierigkeiten.“ Erst seit kurzem könne man Hilfsgelder für den Januar beantragen. Diese Möglichkeit eröffnet sich erst spät. Nun muss mittels eines Steuerberaters der Beweis erbracht werden, dass man im betroffenen Monat 30 Prozent weniger Umsatz verzeichnen konnte, als im Vorjahresmonat. Bei Gierling sind es 100 Prozent. „Ute Weißenberg und ich sind die beiden Seelen des Ladens“, erzählt sie, „doch meine Kollegin ist jetzt leider auch in Kurzarbeit.“

Die Wahlopladenerin kann nicht einfach die Füße stillhalten. Einen Verkaufsraum hat sie bereits umdekoriert, immer wieder schaut sie bei ihrem Geschäft nach dem Rechten. Es wird Zeit, die Pforten wieder zu öffnen. Ein kompliziertes Unterfangen – aber die beiden Frauen im „Wunderland“ machen es möglich.

Viele Ausnahmen

Auf einer pfeilmarkierten Einbahnstraße werden Kauffreudige ab dem 4. März wieder zumindest die eine Hälfte des Ladens betreten können. Hier verkauft werden dürfen „leicht verderbliche Schnittblumen und Topfpflanzen“, wie Gierling das Ordnungsamt zitiert – eine Ausnahmeregelung des Landes NRW.

„Kakteen sind nicht erlaubt. Obwohl so mancher auch nur ein paar Tage braucht, um die eingehen zu lassen.“ Ihren Humor hat die Geschäftsführerin nicht verloren. Was auch nicht verkauft werden darf, sind die Dekoartikel und die Kleidungsstücke. Nach Vorbestellung können diese jedoch nun auch abgeholt werden: „Click and Collect“ heißt die Zauberformel. Aber, und da sind die Regelungen absurd klar: Kundinnen, die zum Blumenkaufen kommen und im anderen Teil des Ladens etwas gewünschtes sehen, müssen dann noch einmal wiederkommen, um das gewünschte Objekt nach Bestellung abzuholen.

Ketten dürfen verkaufen

Warum größere Ketten und Discounter geöffnet haben und dabei auch ihre Dekoartikel verkaufen dürfen, hat Sabine Gierling ebenfalls in Erfahrung gebracht: „Wenn Lebensmittel mehr als 50 Prozent des Angebots in einem Geschäft ausmachen, darf alles andere im Sortiment mitverkauft werden.“

Wie chaotisch wäre unser Leben in der Krise ohne hilfreiche Regeln! Im Wunderland freut man sich jetzt trotz allem auf die Halböffnung: „Wir bleiben guter Dinge.“