Mehr als drei Jahre nach seinen Taten musste sich ein Lützenkirchener am Dienstag vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Und das nur, weil sich der Angeklagte selbst bei der Polizei stellte – aufgrund nicht mehr nachzuvollziehender Schwierigkeiten sei er nie durch die Polizei kontaktiert worden.
Dem Angeklagten wurden Freiheitsberaubung, Sachbeschädigung, Körperverletzung sowie Hausfriedensbruch zur Last gelegt. Im Februar 2016 ist es in einem leerstehenden Bahngebäude in der Werkstättenstraße zwischen dem jungen Lützenkirchener und einem Bekannten zu einem Streit um die Ex-Freundin des Angeklagten gekommen. Dabei habe der Angeklagte das Opfer massiv bedroht und mit der Faust geschlagen. Anschließend habe er mehrfach auf den am Boden liegenden Jugendlichen eingeschlagen, so dass der stationär im Krankenhaus behandelt werden musste.
Wenige Wochen später kam es erneut zu einem Streit, Schauplatz war wiederum das verlassene Gebäude in der Werkstättenstraße: Mehrere Cliquen-Mitglieder beschuldigten eines der Mädchen, das Handy von einem Gruppenmitglied gestohlen zu haben. Als das spätere Opfer die Beschuldigungen zurückwies, habe der Angeklagte den Zugang zum Gebäude verriegelt und ihr gedroht. 30 Minuten wurde das verängstigte Mädchen dort festgehalten. Erst nachdem es von einem Cliquenmitglied durchsucht worden war, ließ der Angeklagte es gehen. Nur er sei im Besitz einer Zange gewesen, mit der der Zugang wieder geöffnet werden konnte.
Vorwürfe eingeräumt
Der Lützenkirchener räumte die Vorwürfe weitgehend ein. Er könne heute selbst nicht mehr nachvollziehen, warum er damals mit so großer Heftigkeit reagiert habe, ließ er über seine Verteidigerin mitteilen. Der Angeklagte sei zum Tatzeitpunkt in einer „spätpubertären Phase“ gewesen, habe zu viel Alkohol konsumiert und kein richtiges Zuhause gehabt. Er bereue die Vorfälle und habe sein Leben „komplett umgekrempelt“. Mit seiner ehemaligen Clique habe er keinen Kontakt mehr. In der Tat ist der Mann seit den Vorfällen im Frühjahr 2016 nicht mehr straffällig geworden. Eine Ausbildung zum Koch musste er zwar aufgrund einer viermonatigen Jugendstrafe, die er für bereits länger zurückliegende Einbrüche ableistete, abbrechen.
Die Verteidigung verwies jedoch darauf, dass der derzeit bei einer Leiharbeitsfirma arbeitende Angeklagte im Gefängnis seinen Schweißerschein gemacht hat und plane, im nächsten Jahr eine neue Ausbildung zu beginnen. Im Hinblick auf die guten Sozialprognosen des jungen Mannes forderte die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Diesem Antrag gab das Gericht statt.